Girogo-Karte der Sparkassen Kritik am Datenschutz der NFC-Funktion

Datenschützer kritisieren den unzureichenden Datenschutz bei den Girogo-Karten der deutschen Sparkassen. Der Sparkassen- und Giroverband sieht darin keine Probleme. Mit den Girogo-Karten können Kunden per NFC drahtlos bezahlen.

Anzeige

Die Girogo-Karten der deutschen Sparkassen erlauben das kontaktlose Bezahlen per NFC (Near Fiel Communication). Dabei werden unverschlüsselt Daten übermittelt, die Datenschützer für problematisch halten und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) für unbedenklich hält. Bei Bezahlvorgängen werden das Datum, die Uhrzeit und der Kaufbetrag zusammen mit einer anonymisierten Händlerkartennnummer auf der Girogo-Karte gespeichert, bestätigt der DSGV und reagiert damit auf einen Bericht von Spiegel Online.

Spiegel Online zitiert den Programmierer Andreas Schiermeier mit den Worten, dass bei jeder Transaktion "ein Datums- und Zeitstempel, der Betrag und die Kennung des Händlers oder des Ladeterminals hinterlegt" würden. Schiermeier gehört zum Frankfurter Chaos Computer Club und hat es nach eigenen Angaben mit einer kostenlosen Windows-Software und einem NFC-Lesegerät geschafft, diese Daten auszulesen. Für Schiermeier ist das ein Datenschutzrisiko und er fordert, solche Daten nicht unverschlüsselt zu übertragen. Der DGSV räumt ein, dass Händler diese Daten für Transaktionen auslesen dürfen.

Girogo-Karte merkt sich die 15 letzten Bezahlvorgänge

Die letzten 15 Bezahlvorgänge sowie die letzten drei Ladevorgänge sollen auf der Karte gespeichert sein und durch das drahtlose Auslesen dieser Informationen könnten Unbefugte Zugriff auf diese Daten erhalten und diese zur Überwachung missbrauchen, weil jede Karte eine eindeutige Kennung habe. Dazu würde es genügen, ein entsprechendes Lesegerät in geringem Abstand zum Kunden zu postieren. "Aufgrund des geringen Abstandes ist es nicht vorstellbar, dass Informationen von der Karte über größere Abstände und vom Kunden unbemerkt ausgelesen werden", argumentiert dagegen der DGSV.

Unbefugte könnten auch die Händlerkartennummer auslesen und so erfahren, wo der Girogo-Kartenbesitzer eingekauft hat. Dazu müssten Profis nur bei den Girogo-Händlern einkaufen, um zu erfahren, welcher Händler sich hinter einer bestimmten Kennung verbirgt und eine entsprechende Datenbank anzulegen.

Datenschutzbeauftragter kritisiert Girogo-Karten

Das Vorgehen bei der Girogo-Karte sei unprofessionell und unverantwortlich, erklärte Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Spiegel Online. Es sei ohne großen Aufwand möglich, "diese Daten ganz bestimmten Kunden und ganz bestimmten Läden zuzuordnen", kritisiert Weichert.

Dabei betont der DGSV, dass die Girogo-Karte die gleichen "Sicherheitsstandards bei der Verschlüsselung und bei der Datensicherheit" einhalte, die auch für Geldkarten gelten. Letztere können allerdings nicht drahtlos ausgelesen werden. Das geht nur, wenn die Geldkarte in ein passendes Lesegerät gesteckt wird. Der Girogo-Kartenbesitzer kann Datum, Uhrzeit und Kaufbetrag etwa mit einem NFC-fähigen Mobiltelefon auslesen. Der Verband bewirbt diese Möglichkeit damit, dass damit für den Kunden "eine bessere Transparenz als Bargeld" erzielt werde.

Der Verband begründet das unverschlüsselte Ablegen dieser Daten damit, dass der Auslese- und Bezahlvorgang dadurch beschleunigt werde. Die vom Kunden auslesbaren Informationen seien für Unbefugte "ohne Wert", ist sich der Verband sicher. Wenn der Girogo-Kunde aber zudem eine NFC-Kundenkarte mit dem auslesbaren Namen bei sich trage, können diese Daten genau einer Person zugeordnet werden, heißt es im Bericht von Spiegel Online.

In Hannover läuft derzeit ein Pilotprojekt für die Verwendung von Girogo-Karten. Langfristig sollen alle Sparkassen-Kunden eine Girogo-Karte erhalten.


Hartmann 10. Jul 2012

Ich lebe im Bereich des Feldversuchs und meine Bank hat mir mitgeteilt, dass ich die...

EQuatschBob 18. Jun 2012

Ich zahle fast immer mit Bargeld und dabei werde ich bleiben.

Lawelyan 18. Jun 2012

Diese Karten werden in den Kantinen dieses Landes schon lange genutzt und funktionieren...

Bankai 18. Jun 2012

Du meinst wohl eher, das könnte man... Den offensichtlich kann man es eben nicht oder...

yelram 18. Jun 2012

Hier in den USA gibt's für Kreditkarten einfach eine Zusatzkarte - bzw. eher einen...

Kommentieren




Anzeige
  1. Teamleiter Mainframe (m/w)
    ADAC e.V., München
  2. ERP-Systembetreuer (m/w)
    LMC Caravan GmbH & Co. KG, Sassenberg
  3. Softwareentwickler / Softwareentwicklerin
    BBF GmbH, München und Dresden
  4. Inhouse Consultant (m/w)
    PAYBACK GmbH, München

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Electronic Arts

    Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

  2. Apple-Zulieferer

    Wieder drei Suizide bei Foxconn

  3. Cast AR

    Gefeuerte Valve-Entwickler zeigen Räumliche-Objekte-Brille

  4. Ventus

    Mit der Netzgemeinde gegen den Klimawandel

  5. Offline-Karten-App für Android

    Maps With Me Pro gratis in Amazons App-Shop

  6. Linux-Kernel

    P-States verringern Leistungsaufnahme auf Intel-CPUs

  7. Adobe

    Photoshop Express jetzt auch für Windows 8

  8. Browser

    Firefox blinkt nicht mehr

  9. Tallinn-Manual

    Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

  10. Clark Asay

    Defensive Patente mit freier Software nicht vereinbar?



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
SAP: "Nicht das Internet ist böse, sondern der USB-Stick"
SAP
"Nicht das Internet ist böse, sondern der USB-Stick"

Laut einem SAP Vice President für die Cloud-Sparte sind USB-Sticks mit Schadsoftware und selbstgestrickte IT die Hauptgefahren für die Sicherheit der Unternehmens-IT.

  1. Cloud Computing Opennebula 4.0 erlaubt VM-Snapshots
  2. Openstack IBM setzt bei Cloud-Computing auf Open Source
  3. Dell Ophelia Android-Cloud mit HDMI-Anschluss

Geplante Obsoleszenz: Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer von Technikprodukten ab
Geplante Obsoleszenz
Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer von Technikprodukten ab

Die Regierungsmehrheit hat im Umweltausschuss verhindert, dass das Verkleben von im Macbook Pro eingebauten Komponenten verboten wird. Diese Praxis erschwert laut einem Gutachten einen Austausch oder eine Reparatur.

  1. Geplante Obsoleszenz Gesetz soll Mindestnutzungsdauer für Elektronik erzwingen
  2. Zendock Dockingstation für Macbook Pro und Retina-Modelle
  3. Geplante Obsoleszenz Grünen-Gutachten kritisiert verklebtes Macbook Pro

Security: Gefährliche Lücke im Linux-Kernel
Security
Gefährliche Lücke im Linux-Kernel

Über eine Schwachstelle im Linux-Kernel kann sich ein lokaler Angreifer von einem eingeschränkten Konto Root-Rechte verschaffen. Die Schwachstelle besteht bereits seit mehreren Jahren. Die Lücke wurde klammheimlich geschlossen.

  1. Polizei Apple hat Warteliste für Umgehung der iPhone-Verschlüsselung
  2. Security D-Link patcht Sicherheitslücken in Routern und IP-Kameras
  3. Stonesoft Intel bietet 389 Millionen Euro für Firewall-Anbieter

Zum Artikel