Gesperrte Videos Darüber streiten Gema und Youtube

Warum können sich Youtube und Gema nicht einigen, wie und in welcher Höhe Komponisten und Textdichter für Musikinhalte auf der Videoplattform zu entlohnen sind? Ein Überblick.

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Original-Musikinhalte sind hierzulande auf der Videoplattform Youtube in der Regel gesperrt. Immer öfter lesen Nutzer den Satz: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar." Hintergrund ist ein Streit der Google-Konzerntochter Youtube mit der Verwertungsgesellschaft Gema, die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern vertritt. Im Kern geht es ums Geld. Wie viel muss Youtube der Gema zahlen, wenn es ihr Repertoire online verbreitet? Seit 2009 haben die Streitparteien keine Einigung gefunden.

Der jahrelange Zwist geht nicht nur Nutzern auf die Nerven, auch Musiker und Plattenfirmen regen sich auf. "Regelt euren Scheiß jetzt endlich mal", ließ die Hip-Hop-Band Deichkind verlauten, als ihr Musikvideo vorübergehend auf Youtube geblockt wurde. Die Gema lizenziere Urheberrechte sehr restriktiv, kritisiert Edgar Berger, Chef von Sony Music International: "Uns gehen dadurch Millionenumsätze verloren." Die Macher eines Anonymous-Videos schlagen sich auf die Seite des US-Unternehmens, werfen der Gema "überzogene Forderungen" an Youtube vor und drohen ihr mit "weiteren Maßnahmen". Auf der anderen Seite greift der Rockmusiker Sven Regener (Element of Crime) Youtube und die Konzernmutter Google an. "Ein Geschäftsmodell, das darauf beruht, dass diejenigen, die den Inhalt liefern, nichts bekommen, das ist kein Geschäftsmodell, das ist Scheiße", wetterte Regener kürzlich im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk.

Gema kann Nutzungsrechte nicht verweigern

Wer versucht, den Konflikt zu durchschauen, gerät in einen von beiden Seiten trickreich geführten Rechtsstreit. Youtube begründet Sperrungen damit, dass das Video "möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden." Allerdings heißt das nicht, dass die Gema die Rechte aktiv verweigert hat. Das darf die Verwertungsgesellschaft auch gar nicht. Der Gesetzgeber hat den De-facto-Monopolisten dazu verpflichtet, erst mal jedem die Nutzungsrechte für Gema-geschützte Inhalte einzuräumen - auch dann, wenn sich die Verwertungsgesellschaft mit dem Nutzer nicht über die Vergütung einigen konnte.

Normalerweise würde der Streit zwischen Youtube und der Gema bei der zuständigen Schiedsstelle landen, angesiedelt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Bis zu einer Entscheidung der Schiedsstelle könnte Youtube die Videos mit Gema-geschützten Inhalten zeigen, müsste aber den unstrittigen Teil der Vergütung an die Gema zahlen und den strittigen Teil beim DPMA hinterlegen. "Youtube kann alle Gema-geschützten Inhalte anbieten, wenn es sich an den gesetzlichen Rahmen hält", erklärt Alexander Wolf, Syndikus der Gema für internationale Rechtsfragen, im Interview mit iRights.info. Wolf weist entsprechend alle Verantwortung für die Sperrungen zurück: "Die Sperrung vieler hunderttausend Videos wird durch die Gema nicht veranlasst."

Warum Youtube nicht zur Schiedsstelle geht 

ingvo 09. Apr 2012

Die GEMA ist weltweit immer noch einer der erfolgreichsten Vertreter der kollektiven...

Trollfeeder 02. Apr 2012

Deshalb ist die Musikindustrie mit weniger zufrieden als die Künstler in Deutschland...

Vertex 30. Mär 2012

Werbung schaltet Google bei Videos nur in folgenden Fällen: Der Uploader des Videos...

spiderbit 30. Mär 2012

verstehe das was du sagst, nicht was das mit meinen Aussagen zu tun hat, nach meiner...

albion 30. Mär 2012

im letzten satz bitte "GEZ" durch "GEMA" ersetzen. ups..

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Pop-O-Mat / 29. Mär 2012

GEMA vs. Youtube – Linktipp



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