Gema gegen Youtube Beide sehen sich als Gewinner

Youtube muss mehrere Musiktitel aus seinem Angebot nehmen. Das urteilte das Landgericht Hamburg. Das Urteil sollte Bewegung in die stockenden Verhandlungen zwischen der Google-Tochter und der Musikverwertungsgesellschaft bringen.

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In Hamburg hat das Landgericht heute in dem Verfahren der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) gegen das Videoportal Youtube ein Urteil gefällt. Es bezog sich lediglich auf die von der Gema benannten Musikstücke und geht nach Angaben des Gerichts nicht darüber hinaus. Damit muss Youtube mehrere von der Gema beanstandete Musiktitel aus dem Netz entfernen.

Das Gericht sollte klären, inwiefern die zu Google gehörende Videoplattform Youtube für die Inhalte verantwortlich ist, die Nutzer dort veröffentlichen. Dies wollte die Gema anhand von zwölf Musikstücken klären lassen: Die Verwertungsgesellschaft hatte verlangt, dass Youtube alle Videos, in denen diese Titel vorkommen, sperrt. Google sei verpflichtet, so die Richter, geeignete Software anzuwenden, um zu verhindern, dass diese Videos wieder hochgeladen werden.

Die Gema begrüßte das Urteil: Das Gericht habe festgestellt, dass Youtube Maßnahmen ergreifen müsste, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen. Damit sei eine Haftung grundsätzlich geklärt, sagte die Kölner Medienanwältin Kerstin Bäcker, die die Gema vor Gericht vertreten hatte. Die Gema hätte jedoch lieber gesehen, wenn das Gericht eine Täterhaftung festgestellt hätte. Die Gema betrachte Youtube weiterhin als Inhalteanbieter. Man erwäge, in die nächste Instanz zu gehen.

Das Gericht stellte aber lediglich eine Störerhaftung von Youtube fest. Das bedeutet, Youtube ist verpflichtet, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu löschen, wenn es darauf aufmerksam gemacht wird, dass diese auf dem Portal veröffentlicht wurden. In diesem Sinne zeigte sich auch Google mit dem Urteil zufrieden. Google habe "in der Hauptsache das Verfahren gewonnen", sagte Kay Oberbeck, Sprecher von Google Deutschland. Im konkreten Fall verhängte das Gericht eine Geldstrafe, da Youtube der Aufforderung, die Videos zu entfernen, nicht rechtzeitig nachgekommen war.

Im August 2010 hatten die Gema und mehrere Musikautorengesellschaften versucht, vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das Videoportal zu erwirken. Diesen Antrag wiesen die Richter ab, jedoch nicht aus sachlichen Gründen, sondern weil sie keinen Anlass zur Eile sahen.

Allerdings hatten die Richter seinerzeit bereits erklärt, es spreche viel dafür, dass die Verwertungsgesellschaften "prinzipiell einen Anspruch auf Unterlassung" hätten. Youtube habe wahrscheinlich "zumutbare Prüfungspflichten" nicht wahrgenommen und keine ausreichenden "Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen" ergriffen. Diesen Sachverhalt wollten sie jedoch in einer Hauptverhandlung klären. Daraufhin reichte die Gema Klage gegen die Google-Tochter Youtube ein.

Am 1. April 2009 ist der Lizenzvertrag ausgelaufen, der die Nutzung von Musikvideos und anderen Videos, in denen lizenzpflichtige Musik vorkommt, regelt. Seither streiten die Gema und Youtube über einen neuen Vertrag. Beide Seiten können sich jedoch nicht einigen: Die Gema verlangt eine Mindestvergütung für jedes abgerufene Musikstück. Google hingegen will statt einer Vergütung pro Abruf der Gema einen Anteil an den Werbeeinahmen zahlen.


Ein Spieler 14. Jun 2012

Gegen Rechteverwertung ist ja prinzipiell nichts gegen einzuwenden, aber die Gema hat zu...

benji83 23. Apr 2012

Klar können sie das: Wenn ich mit einer US-IP drauf gehe bekommt dann die...

Anonymer Nutzer 22. Apr 2012

das waren die Ersten im Land mit Internet. Das davon nur ein kleiner Teil etwas mitbekam...

Rulf 21. Apr 2012

genau...wenn der schrott nicht auf youtube stehen wäre, hätte den schrott vermutlich fast...

azeu 21. Apr 2012

Müsste das Urteil des LG Hamburg nicht als ungültig erklärt werden, weil das LG Hamburg...

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