Garantiebedingungen Verbraucherschützer verklagen Apple

Wegen falscher Aussagen zu Garantiebedingungen ist Apple von Verbraucherschützern in Belgien verklagt worden. In einem ähnlichen Verfahren in Italien musste Apple bereits 1,1 Millionen Euro Strafe zahlen.

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Die belgische Verbraucherschutzorganisation Test-Aankoop hat Apple verklagt, weil das Unternehmen falsche Aussagen zu den in Belgien gesetzlich geregelten Garantiebedingungen mache. Innerhalb der EU gilt für Elektronikprodukte ab Kaufdatum ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren.

Apple weise Kunden darauf aber nicht hin und behaupte, dass für die Produkte des Unternehmens nur eine Garantiedauer von einem Jahr bestehe. Damit wolle Apple seine Garantieerweiterung Applecare Protection Plan verkaufen, lautet der Vorwurf der Verbraucherschützer, die am Handelsgericht in Brüssel Klage eingereicht haben. Test-Aankoop ist zuversichtlich, dass Apple vor Gericht verlieren wird.

Im März 2012 hatte Test-Aankoop zusammen mit anderen europäischen Verbraucherschutzorganisationen Apple bereits deswegen abgemahnt, das US-Unternehmen hat aber nicht darauf reagiert. Test-Aankoop hat nun den Rechtsweg eingeschlagen. Ob ein vergleichbarer Schritt in Deutschland ansteht, ist noch nicht bekannt.

Apple erhält in Italien weitere Strafzahlung

Italien ging deswegen bereits Ende Dezember 2011 gegen Apple vor. Apple wurde zu 900.000 Euro Strafe verdonnert, legte dagegen aber Widerspruch ein. Im Juni 2012 verlor Apple und wurde im Dezember 2012 zusätzlich zu einer weiteren Strafzahlung von 200.000 Euro verdonnert, weil das Unternehmen die Vorgaben teilweise nicht eingehalten haben soll. Insgesamt ergibt sich damit eine Strafzahlung von 1,1 Millionen Euro.

Die Verbraucherschützer aus Europa warfen Apple im März 2012 vor, die kostenpflichtige Garantieerweiterung Applecare Protection Plan rechtswidrig zu bewerben. Auf der deutschen Apple-Site heißt es weiterhin: "Alle Apple-Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie und bis zu 90 Tagen kostenlosem Telefonsupport geliefert. Durch den Kauf des Applecare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern."

Apple weise nicht "einfach und verständlich" auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler hin, woraus bei Verbrauchern der Eindruck entstehen könne, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung hätten. Damit halte Apple sie davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Dies verstoße gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Preise für Applecare Protection Plan variieren je nach Gerät

Das Applecare Protection Plan ist je nach Gerät unterschiedlich teuer. Für das iPhone fallen 69 Euro an, für das iPad 79 Euro und für ein Macbook Pro bis zu 349 Euro.


elgooG 17. Jan 2013

Falsch. In dem Fall handelt es sich genauso um einen Gewährleistungsfall. Das Display...

petergriffin 16. Jan 2013

man sollte sich mal fragen wieso Apple das alles braucht?? Ich weis nicht wie lange der...

Bernie78 16. Jan 2013

Was ich meine ist: dadurch, dass Apple selbst so verfährt, verfahren die anderen Händler...

Stereo 15. Jan 2013

Ob Belgisch, Holländisch oder Deutsch - alles EU und von daher der gleiche Inhalt. it5000...

petergriffin 15. Jan 2013

ich spreche hier auch vom Einzelhandel.

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