Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus Apple verliert gegen Samsung vor Gericht

Samsung darf das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus weiter in Deutschland verkaufen. Apple wollte mit einer einstweiligen Verfügung den Verkauf des Android-Tablets und des Android-Smartphones verbieten, scheiterte damit aber in München.

Anzeige

Vor dem Landgericht München ist Apple mit dem Vorhaben gescheitert, gegen Samsung per einstweiliger Verfügung ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus zu erwirken. Das Landgericht München bestätigte Golem.de einen entsprechenden Bericht von Bloomberg. Die einstweilige Verfügung hatte Apple im November 2011 eingereicht. Apple hatte Samsung vorgeworfen, ein Apple zugeschriebenes Patent widerrechtlich zu verwenden.

Das betreffende EU-Patent behandelt das Verhalten der Software, wenn ein Nutzer beim Scrollen an das Ende einer Seite gelangt. Das Verhalten hat sich Apple patentieren lassen. Nach Auffassung von Samsung wurde das Verfahren aber bereits vor der Patentanmeldung verwendet, so dass das Patent wegen Prior Art ungültig war. Ein entsprechendes Prüfverfahren dazu läuft noch. Nach Ermittlungen des Patentrechtsexperten Florian Müller vom Foss-Patents-Blog handelt es sich dabei um das EU-Patent EP2126678 A2.

Das Landgericht München lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung ab (Aktenzeichen 21 O 26022/11). Samsung konnte das Gericht davon überzeugen, dass das betreffende Patent aufgehoben werden könnte. Weil die Patentprüfung noch nicht abgeschlossen ist, wollte das Gericht keine einstweilige Verfügung aussprechen. Damit darf Samsung das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1N und das Android-Smartphone Galaxy Nexus weiterhin in Deutschland verkaufen.

Zu einem möglichen Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N läuft ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, das am 9. Februar 2012 eine Entscheidung bekanntgeben will. Ende Dezember 2011 gab es eine Verhandlung zu dem Fall, in dem das Gericht aber noch keine Entscheidung gefällt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Galaxy Tab 10.1N nicht gegen ein Geschmacksmuster von Apple.

Anfang dieser Woche entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass das seit August 2011 geltende Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 zwar aufrechterhalten wird. Allerdings nicht, weil Samsung gegen Apples Geschmacksmuster verstößt, wie es die vorgerichtlichten Instanzen meinten. Das Oberlandesgericht urteilte, dass das Galaxy Tab 10.1 Apples iPad in unlauterer Weise nachahme.


Atalanttore 04. Feb 2012

Eindeutiges Softwarepatent. Gibt es Softwarepatente jetzt doch in der EU?

kendon 03. Feb 2012

verstanden, danke. und lächerlich. sowohl die klage als auch die tatsache dass man es...

Sander Cohen 03. Feb 2012

Quatsch! Damit würde Google nur seine Konkurrenten stärken (Microsoft, MyVideo, etc...

the_spacewürm 02. Feb 2012

Stimmt, keine Klage sonder die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung wegen eines...

Kommentieren


Kay Mackes' Websudelbuch / 03. Feb 2012

Ganz nebenbei...



Anzeige
  1. Qualitätsmanager Softwareentwicklung (m/w)
    Giesecke & Devrient, München
  2. IT-System Engineer (m/w) – Microsoft Backoffice Technologie
    InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG, Burgkirchen
  3. Truck Architekt (m/w)
    Continental AG, Villingen-Schwenningen
  4. Mitarbeiter (m/w) IT-Helpdesk 1st- und 2nd-Level-Support
    SV Deutschland GmbH, Langenfeld

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  2. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

  3. CSU-Vizechefin

    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

  4. iOS

    Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen

  5. USB-Sticks und Speicherkarten

    Hersteller wehren sich gegen neue "Mondtarife"


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 385 | letzter Beitrag 10:32 Uhr

  2. Kommentare: 221 | letzter Beitrag 09:51 Uhr

  3. Kommentare: 215 | letzter Beitrag 25.05. 11:40

  4. Kommentare: 147 | letzter Beitrag 14:47 Uhr

  5. Kommentare: 92 | letzter Beitrag 13:11 Uhr

Mehr


  1. Browser

    Kauft Facebook Opera?

  2. Datenschutz

    Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft

  3. Libreoffice

    "Wir wollen Nutzer in die ODF-Welt ziehen"

  4. Golem.de guckt

    Freundesmassen

  5. SpaceX

    Dockingmanöver an der ISS abgeschlossen

  6. iOS

    Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen

  7. CSU-Vizechefin

    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

  8. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

  9. Sony

    Music Unlimited nun auch fürs iPhone

  10. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Lockheed Martin: US-Soldaten in Afghanistan bekommen Exoskelett
Lockheed Martin
US-Soldaten in Afghanistan bekommen Exoskelett

Lockheed Martin hat eine neue Version des Exoskeletts Hulc vorgestellt, das es einem Menschen ermöglicht, schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Hersteller will das System im Spätsommer testen und, wenn alles gutgeht, danach an US-Soldaten in Afghanistan ausliefern.

  1. Rüstung Ramsch-Technik aus China in US-Waffensystemen

Landgericht Hamburg: Blogger haftet für eingebettetes Youtube-Video
Landgericht Hamburg
Blogger haftet für eingebettetes Youtube-Video

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa für ein via Youtube eingebettetes ZDF-Video als Verbreiter haftet. Geklagt hat ein umstrittener Arzt aus München, der zuvor erfolgreich gegen den Bericht der ZDF-Sendung Wiso vorgegangen war.

  1. Youtube-Streit Gema legt Berufung ein und pocht auf Transparenz
  2. Gema gegen Youtube Beide sehen sich als Gewinner
  3. Gema gegen Youtube Medienanwalt erwartet ab morgen weitere Youtube-Sperren

Owncloud Inc.: "Wir sind kein Serviceprovider"
Owncloud Inc.
"Wir sind kein Serviceprovider"

Das Unternehmen Owncloud entwickele nur Software und biete Support für Kunden, sagte Technikchef Frank Karlitschek auf dem Linuxtag 2012. Darüber hinaus verriet er einige technische Details zu Owncloud 4 und kommenden Entwicklungen.

  1. Persönlicher Onlinespeicher Owncloud 4.0 verschlüsselt Daten auf dem Server
  2. Persönlicher Onlinespeicher Owncloud erhält Android-Applikation
  3. Persönlicher Onlinespeicher Owncloud 2012 auch mit kostenpflichtigem Support

Zum Artikel