Fritzbox-Hersteller "Routerzwang ist Willkür gegen den Kunden"

Der Routerhersteller AVM kritisiert, dass die Bundesnetzagentur Betreibern das Recht zugesteht, dem Kunden einen Router vorzuschreiben. In Mobilfunknetzen wäre so etwas unvorstellbar.

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Der Hersteller AVM kritisiert die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum sogenannten Routerzwang am Breitbandanschluss des Anwenders. Der Netzbetreiber kann dem Kunden dazu auch Kennwörter, beispielsweise für Sprachdienste, vorenthalten. Die Kernfrage "Was ist ein Endgerät beim Kunden?" überlasse die Bundesnetzagentur dabei der willkürlichen Definition der Netzbetreiber.

"Kurzfristig verliert der Verbraucher die Möglichkeit, ein Endgerät nach seinen Ansprüchen auswählen zu können, das beispielsweise WLAN-, Netzwerkausstattung, Telefonie oder Hausautomation bietet. Langfristig führt der Routerzwang zu einem Ausschluss an Innovationen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gibt", kritisierte der Hersteller der Fritzbox.

Bei Mobiltelefonen sei es unvorstellbar, dass an einem Mobilanschluss nur ein vom Netzbetreiber vorgegebenes Handy funktioniert. AVM: "Mit einer solchen Einschränkung wäre es kaum zur Entwicklung von Smartphones gekommen." Die Bundesnetzagentur als eine maßgebliche Instanz sollte Sorgen der Verbraucher und der Marktteilnehmer ernst nehmen und ihnen die freie Wahl des Endgerätes ermöglichen.

Internet Service Provider wie Vodafone und Telefónica dürfen ihre Kunden daran hindern, andere Router einzusetzen, um etwa Beschränkungen bei Call-by-Call und VoIP zu überwinden. Das ging aus einem Schreiben vom Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hervor. Der Routerzwang wird durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt sind oder vom Betreiber fernkonfiguriert werden.

Die Bundesnetzagentur habe "keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung 'Vertrag nur mit bestimmtem Router' Ihres Netzbetreibers", hieß es in dem Antwortschreiben.

Nach den Vorgaben des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) müssten Netzbetreiber den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle zwar gestatten. Welche konkreten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heimnetz des Nutzers verbänden, habe der Gesetzgeber aber nicht definiert und überlasse diese Entscheidung damit dem jeweiligen Netzbetreiber. Der Anbieter könne deshalb auch willkürlich festlegen, ob es sich bei den Routern um Netzbestandteile oder Endgeräte handele. Bestimme der Netzbetreiber, dass es sich beim Router um einen Netzbestandteil handele, seien die Schnittstellen des Routers die Schnittstellen, an denen der Nutzer Endgeräte betreiben dürfe, und nicht die Anschlüsse "an der Wand" oder "an der Dose". "Ein Anspruch auf Umgehung des Routers Ihres Netzbetreibers besteht in der gegebenen Konstellation nicht", erklärte die Behörde.


Th3Dan 29. Apr 2013

Vielleicht weil das Ding Schrott ist? Bei manchen Providern bekommst du so ein 20¤ Ding...

Bear 04. Apr 2013

Hallo, also ich verwende einen alten Telekom WLAN Router 700V IP ändern, DHCP abschalten...

Kampf Katze 23. Jan 2013

Ich bin entsetzt, das die Bundesnetzagentur das alles so locker sieht. Ich ersehe es...

kadder 23. Jan 2013

Ja, die Option kenne ich - nur soweit mir bekannt bedeutet "Maximale Sendeleistung 100...

ww 23. Jan 2013

Ich bin natürliuch auch gegen diesen Wahnsinn, aber das ist wirklich kein Argument. Alle...

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