Fritzbox-Hersteller "Routerzwang ist Willkür gegen den Kunden"

Der Routerhersteller AVM kritisiert, dass die Bundesnetzagentur Betreibern das Recht zugesteht, dem Kunden einen Router vorzuschreiben. In Mobilfunknetzen wäre so etwas unvorstellbar.

Anzeige

Der Hersteller AVM kritisiert die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum sogenannten Routerzwang am Breitbandanschluss des Anwenders. Der Netzbetreiber kann dem Kunden dazu auch Kennwörter, beispielsweise für Sprachdienste, vorenthalten. Die Kernfrage "Was ist ein Endgerät beim Kunden?" überlasse die Bundesnetzagentur dabei der willkürlichen Definition der Netzbetreiber.

"Kurzfristig verliert der Verbraucher die Möglichkeit, ein Endgerät nach seinen Ansprüchen auswählen zu können, das beispielsweise WLAN-, Netzwerkausstattung, Telefonie oder Hausautomation bietet. Langfristig führt der Routerzwang zu einem Ausschluss an Innovationen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gibt", kritisierte der Hersteller der Fritzbox.

Bei Mobiltelefonen sei es unvorstellbar, dass an einem Mobilanschluss nur ein vom Netzbetreiber vorgegebenes Handy funktioniert. AVM: "Mit einer solchen Einschränkung wäre es kaum zur Entwicklung von Smartphones gekommen." Die Bundesnetzagentur als eine maßgebliche Instanz sollte Sorgen der Verbraucher und der Marktteilnehmer ernst nehmen und ihnen die freie Wahl des Endgerätes ermöglichen.

Internet Service Provider dürfen ihre Kunden daran hindern, andere Router einzusetzen, um etwa Beschränkungen bei Call-by-Call und VoIP zu überwinden. Das ging aus einem Schreiben vom Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hervor. Der Routerzwang wird durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht, die im Router voreingestellt sind oder vom Betreiber fernkonfiguriert werden.

Die Bundesnetzagentur habe "keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung 'Vertrag nur mit bestimmtem Router' Ihres Netzbetreibers", hieß es in dem Antwortschreiben.

Nach den Vorgaben des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) müssten Netzbetreiber den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle zwar gestatten. Welche konkreten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heimnetz des Nutzers verbänden, habe der Gesetzgeber aber nicht definiert und überlasse diese Entscheidung damit dem jeweiligen Netzbetreiber. Der Anbieter könne deshalb auch willkürlich festlegen, ob es sich bei den Routern um Netzbestandteile oder Endgeräte handele. Bestimme der Netzbetreiber, dass es sich beim Router um einen Netzbestandteil handele, seien die Schnittstellen des Routers die Schnittstellen, an denen der Nutzer Endgeräte betreiben dürfe, und nicht die Anschlüsse "an der Wand" oder "an der Dose". "Ein Anspruch auf Umgehung des Routers Ihres Netzbetreibers besteht in der gegebenen Konstellation nicht", erklärte die Behörde.


Th3Dan 29. Apr 2013

Vielleicht weil das Ding Schrott ist? Bei manchen Providern bekommst du so ein 20¤ Ding...

Bear 04. Apr 2013

Hallo, also ich verwende einen alten Telekom WLAN Router 700V IP ändern, DHCP abschalten...

Kampf Katze 23. Jan 2013

Ich bin entsetzt, das die Bundesnetzagentur das alles so locker sieht. Ich ersehe es...

kadder 23. Jan 2013

Ja, die Option kenne ich - nur soweit mir bekannt bedeutet "Maximale Sendeleistung 100...

Kommentieren




Anzeige
  1. Corporate Security Officer (m/w)
    Bremer Landesbank, Bremen
  2. Software-Entwickler PHP / MySQL (m/w)
    jobvector/Capsid GmbH, Düsseldorf
  3. Softwareentwickler (m/w)
    DAK-Gesundheit, Bocholt
  4. Projektmanager (m/w) Regional Finance
    Fresenius Kabi Deutschland GmbH, Bad Homburg

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Merkel zu Prism

    "Das Internet ist für uns alle Neuland"

  2. Flutkatastrophe

    Ein Spendenkonzert, die Gema und das Prinzip

  3. Load Impact

    Lasttests ganz einfach

  4. Butterfly S

    HTC verbessert sein erstes 5-Zoll-Smartphone

  5. Neue Rennspiele

    Forza 5, Drive Club und Gran Turismo 6 angespielt

  6. MySQL

    Man-Pages stehen nicht mehr unter der GPL

  7. Omni

    Spurts und Schleicheinlagen im Wohnzimmer

  8. Prism

    US-Spähprogramme sollen 50 Anschläge verhindert haben

  9. JDownloader2

    Downloadfunktion für Streaming in Deutschland verboten

  10. Canonical

    Telekom tritt Beratergruppe für Ubuntu Touch bei



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Sharp: Hocheffiziente Solarzelle mit 44 Prozent Wirkungsgrad
Sharp
Hocheffiziente Solarzelle mit 44 Prozent Wirkungsgrad

Sharp hat eine Solarzelle mit einem Wirkungsgrad von 44,4 Prozent entwickelt. Dafür wird eine dreischichtige Stapelsolarzelle mit einer Linse eingesetzt. Das Sonnenlicht wird auf die Zelle fokussiert.

  1. Solar Impulse Solarflugzeug fliegt nach Dallas
  2. Solar Impulse Solarflugzeug startet zur USA-Tour
  3. Sonnenenergie Spezielle Solaranlage liefert Strom und Wasser

Computerspiele: Atari-Gründer warnt vor Onlinezwang
Computerspiele
Atari-Gründer warnt vor Onlinezwang

Der Atari-Gründer Nolan Bushnell warnt die Spielebranche: Sie tue nichts, um dafür zu sorgen, dass heutige Spiele auch in Zukunft verfügbar bleiben. Besonders der heute oft übliche Onlinezwang mache ihm Sorgen.


Verlängerung der Löschphase: Denic will Domain-Grabbing verhindern
Verlängerung der Löschphase
Denic will Domain-Grabbing verhindern

Die Denic will bei der Löschung von Domains eine Übergangsfrist einführen. Im Februar waren einige Firmendomains versehentlich gelöscht und zur Registrierung freigegeben worden.

  1. Domainrecht Schweizer Switch schaltet Domain wegen Malware ab

Zum Artikel