Menschenrechte Beschwerde gegen Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunkverträge

Mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte will der Datenschützer Patrick Breyer die Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaid-Mobilfunk-Karten stoppen. Die Chancen dafür stehen offenbar gut.

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Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunkverträge in Deutschland eingereicht.

Der frühere Richter, der für die Piratenpartei im Landtag Schleswig-Holsteins sitzt, erklärte: "Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss gestoppt werden. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist."

Anonymität sei essenziell für die Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, die Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen.

In zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten würde es kein Generalverbot anonymer Handykarten geben, erklärte der Jurist Jonas Breyer, der Bruder von Patrick Breyer, der die Beschwerde miteingereicht hat. "Weil Prepaidkarten in Deutschland legal auf Fantasie-Namen registriert, weitergegeben oder aus dem Ausland eingeführt werden können, führen die Identifizierungsdaten nach Angaben von Strafverfolgern ohnehin in aller Regel nicht weiter. Das Anonymitätsverbot ist daher so nutzlos wie schädlich. Wenn der Staat die Kommunikation unbescholtener Bürger für gefährlich hält, dann wird der Staat selbst gefährlich."

Die Beschwerdeführer rechnen sich in Straßburg gute Chancen aus. Der Europarat hatte bereits erklärt, dass es die "Kommunikationsfreiheit behindern" würde, wenn die "Anonymität bei der Benutzung des Telefons" durch Offenlegung der Identitäten verhindert wird.

Die Deutsche Telekom hatte den Anbieter anonymer SIM-Karten Simonym im Dezember 2009 durch eine Abmahnung lahmgelegt. Die Anwälte des Konzerns warfen der Berliner Firma wegen Handels mit gebrauchten SIM-Karten die "Förderung der Vorbereitung terroristischer Handlungen" vor. Laut T-Mobiles allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Produkte müsse der Besitzerwechsel eines Mobilfunkanschlusses vom Betreiber genehmigt werden.


muontec 16. Aug 2012

Dazu gehören immer noch zwei um sich schuldig zu fühlen. Der eine der das will und der...

muontec 16. Aug 2012

Womit ich mir einfach mal ein Prost auf die formale Logik und den Wert eristischer...

muontec 16. Aug 2012

Warum? Wenn du dadurch bekommst was du willst, kann er bekommen was er will. Und wenn du...

Endwickler 16. Aug 2012

"müsse der Besitzerwechsel eines Mobilfunkanschlusses vom Betreiber genehmigt werden...

SJ 15. Aug 2012

Und ich hoffe der EGMR sieht das ebenso.

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