EuGH Microsoft freut sich über Urteil zu gebrauchter Software

Microsoft hat überraschend einen positiven Aspekt in dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefunden. Der EuGH hatte im Rechtsstreit zwischen Usedsoft und Oracle entschieden, dass Software-CDs und Downloads ohne Zustimmung des Herstellers weiterverkauft werden dürfen. Dabei sind auch Vervielfältigungen bei der Installation und Programmausführung erlaubt.

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Microsoft hat in einer ersten Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erklärt, dass sein Geschäftsmodell nicht betroffen sei. "Wir sehen momentan sehr positive Aspekte in dem Urteil", sagte ein Unternehmenssprecher. "Im Großteil sind die Volumenlizenzverträge von Microsoft betroffen. In dem Urteil wird gesagt, dass der Weiterverkauf von Lizenzen zwar erlaubt ist, aber nicht die Aufspaltung von Lizenzen. Siemens wird nicht plötzlich all seine Lizenzen verkaufen."

Zu fast allen weiteren Nachfragen sagte Microsoft, dass das sehr ausführliche Urteil erst im Einzelnen durchgesehen werden müsse. "Wie Oracle gesagt hat, ist die Entscheidung überraschend. Wir können noch nicht abschätzen, welche Auswirkungen das für den lokalen Markt hat." Microsoft bietet Softwarelizenzen auch zur Miete an oder stellt Software in der Cloud zur Verfügung.

Der Gerichtshof in Luxemburg hatte am 3. Juli 2012 ein Grundsatzurteil für die Freigabe des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen gefällt. Es ging darum zu entscheiden, ob eine einmal in Verkehr gebrachte Software-CD ohne Zustimmung des Herstellers weiterverbreitet werden darf. Der EU-Gerichtshof hat das bejaht und auf Softwaredownloads erweitert. Zudem stellt er klar, dass der Zweiterwerber auch notwendige Vervielfältigungen bei der Installation und Programmausführung vornehmen darf. Der Verkäufer darf laut Urteil aber keine Kopien der Software zurückbehalten oder Volumenlizenzen aufspalten: Wer beispielsweise 100 Lizenzen für sein Unternehmen gekauft hat, darf nicht 80 selbst nutzen und 20 weiterverkaufen.

Laut Usedsoft bezieht sich das Aufspaltungsverbot im Urteil aber nicht auf Volumenlizenzen, wo mehrere einzelne Programme lediglich in einem Paket zusammen verkauft und auch einzeln auf den jeweiligen Arbeitsplatz-Computern abgespeichert werden. Das Gericht habe Client-Server-Lizenzen gemeint.

Das heutige Urteil hat keine sofortigen Konsequenzen, so der Microsoft-Sprecher. "Das ist Empfehlung des EuGH, der BGH wird das Urteil nehmen und in seine Entscheidung einfließen lassen", sagte er.

Der Rechtsstreit begann im Jahr 2004, als Oracle den inzwischen insolventen Münchner Gebrauchtsoftwarehändler HHS Usedsoft verklagte. Usedsoft warb damit, Lizenzen für gebrauchte Oracle-Software anzubieten. Die Lizenzbedingungen von Oracle verbieten aber eine Weitergabe der Nutzungsrechte. Vorinstanzen hatten diese Weitergabeverbote für wirksam erklärt und in dem Angebot von Usedsoft eine Verletzung der Urheberrechte Oracles gesehen. Auf die Revision von Usedsoft hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Auslegung des Rechtsschutzes von Computerprogrammen zur Entscheidung vorgelegt (Az. C-128/11). Anschließend fällt der Bundesgerichtshof auf Grundlage des EuGH-Spruchs das letztinstanzliche Urteil.


Trockenobst 04. Jul 2012

Sonderfälle mit Serverzwang bestätigen nicht die Regel. Diablo3 ist nichts anderes als...

Himmerlarschund... 04. Jul 2012

Unabhängig von der Diskussion, FYI: http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/entgeld...

Bankai 04. Jul 2012

Das war bisher schon kein Problem!

Ampel 04. Jul 2012

..... oder hast das Recht eine gewisse Zeit gemietet :-D

SaSi 03. Jul 2012

...gibt ja auch leasingübergabe, wenn man es nicht mehr zahlen kann oder will...

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Die aktuelle Rechtslage / 08. Jul 2012

Weiterverkauf gebrauchter Software



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