EFF Drohnen über den USA

Die Bürgerrechtsorganisation EFF hat von der Luftfahrtbehörde FAA Daten über den Einsatz von Drohnen im US-Luftraum bekommen. Danach lassen Militär, Polizei und Wissenschaftler unbemannte Fluggeräte in den USA fliegen, darunter auch Kampfdrohnen.

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Dass die USA Drohnen im Ausland einsetzen - in Afghanistan, Pakistan oder im Iran etwa - ist bekannt. Weniger bekannt hingegen ist, dass Raven, Scan Eagle und Reaper auch im Inland fliegen. Das geht aus offiziellen Dokumenten hervor, deren Herausgabe die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) erwirkt hat.

Wenn Drohnen im zivilen Luftraum eingesetzt werden, bedarf es einer Erlaubnis der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA). Diese Dokumente hat die EFF unter Berufung auf das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) bekommen. Daraus geht hervor, dass das US-Militär, Strafverfolgungsbehörden, aber auch Forschungseinrichtungen mit unbemanntem Fluggerät (Unmanned Aerial Vehicle, UAV) hantieren.

Navy, Marine Corps, Darpa

Beim Militär haben die US-Luftwaffe, die US-Marineinfanterie sowie die Defense Advanced Research Projects Agency (Darpa), die Forschungsagentur des Verteidigungsministerium, bei der FAA Genehmigungen beantragt. Diese beziehen sich nur auf den Einsatz von Drohnen über zivilem Territorium. Über den Luftraum über seinen Basen kann das Militär selbst verfügen.

Danach hat etwa die Luftwaffe die aus der Hand gestarteten Kleindrohnen Wasp, Raven und Puma im Süden des US-Bundesstaates Kalifornien eingesetzt. Scan Eagle, ein von der Boeing-Tochter Insitu entwickeltes UAV, das per Katapult gestartet wird, wurde im US-Bundesstaat Virginia gestartet. Die Luftwaffe hat auch große UAVs fliegen lassen, etwa den von Boeing entwickelten unbemannten Hubschrauber A160 Hummingbird in Kalifornien oder den Reaper. Die Kampfdrohne, die auch mit Raketen bestückt werden kann, ist über Nevada, Kalifornien und Utah geflogen.

Die Darpa hat laut EFF eine Drohne eingesetzt, die einem Ultraleichtflugzeug ähnelt. Diese sei aber zur Entspannung eingesetzt worden, heißt es laut EFF im Antrag der Darpa. Über die Drohnenflüge der US-Marine-Infanterie indes ist wenig bekannt: Die Einträge seien derart geschwärzt worden, dass daraus nur sehr wenig über dessen Drohnenprogramme abzulesen sei, erklärt die EFF.

Drohnen in der Strafverfolgung

Neben dem Militär haben auch eine Reihe von Polizeidienststellen den Einsatz von unbemannten Flugzeugen bei der FAA beantragt. Meist sei es dabei um die Bekämpfung von Drogenkriminalität gegangen. So habe beispielsweise das Büro des Sheriffs des Queen Anne County im US-Bundesstaat Maryland mit Hilfe von Drohnen nach illegalen Cannabisfeldern gesucht. Zudem seien damit Verdächtige, unter anderem auch bei unter freiem Himmel abgewickelten Drogengeschäften, oder Häuser bei der Durchführung von Durchsuchungen aus der Luft überwacht worden.

Die EFF kritisiert, dass einige Polizeidienststellen Angaben über die Drohnenflüge verweigerten. Der Sheriff von Mesa County in Colorado habe praktisch alle Informationen verweigert, weil eine Veröffentlichung die Polizeiarbeit gefährdete.

Drohnen für die Forschung

Schließlich sind Drohnen auch zu wissenschaftlichen Zwecken gestartet. Eingesetzt wurden sie von Universitäten, aber auch von Behörden auf Bundes- oder Staatsebene. So hat beispielsweise die Transportbehörde des Bundesstaates Washington eine Drohnenlizenz beantragt, um Lawinen zu überwachen. Verschiedene Forstbehörden haben mit Hilfe der UAVs Waldbrände bekämpft.

Kurios ist der Antrag der Universität des Bundesstaates Michigan: Die Forscher dort betreiben eine fliegende Boje, mit der sie Delfine beobachten. Der Flying Fish schwimmt im Wasser und sammelt Daten über die Meeressäuger. Das unbemannte Wasserflugzeug kann aber auch fliegend die Delfine verfolgen.

Sicherheit und Privatsphäre

Die FAA hat laut EFF aus Sicherheitsgründen mehrfach eine Betriebserlaubnis verweigert. Eine der Drohnen, die das Otter Tail County in Minnesota einsetzen wollte, hätte laut FAA ein "unzulässiges Risiko" für die Luftsicherheit bedeutet. Die EFF begrüßte die Umsicht der Luftfahrtbehörde bei der Sicherheit.

Allerdings zeige die FAA noch zu wenig Verständnis für die Auswirkungen von Drohnenflügen auf die Bürgerrechte und die Privatsphäre, kritisiert die EFF. Das sei vor allem dann ein Problem, wenn ein Projekt vorgeblich einem guten Zwecke diene. Als Beispiel nannte die EFF die Drohne im Otter Tail County: Dies sollte in erster Linie zur Kartierung eingesetzt werden, aber auch noch bei der Strafverfolgung. Die FAA hat allerdings Ende November angekündigt, künftig den Schutz der Privatsphäre bei der Vergabe von Drohnenlizenzen stärker zu beachten.


Charles Marlow 10. Dez 2012

Scheint als müsse John Badham keine Fortsetzung mehr drehen.

robinx999 10. Dez 2012

Und das wundert einen? Im TV hört man immer wieder von Terroisten die von Drohnen...

Solution 10. Dez 2012

Also für mich hat es aber wenig Drohnen an den Grenzen. Klar die Überwachung der...

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