E-Petition Schlechte Aussicht auf Anhörung zum Leistungsschutzrecht

In zwei Tagen endet die Frist für die Mitzeichnung der Petition gegen das Leistungsschutzrecht für Verlage. Bisher haben nur rund 15.500 Menschen die Petition unterstützt, nötig für eine Anhörung wären aber 50.000.

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Der Erfolg der bisher spektakulärsten Petition zur Netzpolitik, die im Jahr 2009 über 134.000 Menschen mitzeichneten, dürfte sich bei aktuellen Anliegen von Netzaktivisten nicht wiederholen. Vor drei Jahren ging es um Netzsperren, die aktuelle Petition drängt auf eine endgültige Ablehnung des umstrittenen Leistungsschutzrechts.

Erstellt wurde die Petition bereits am 16. August 2012 von Bruno Kramm, dem Urheberrechtsexperten der Piratenpartei. Seit dem 12. September 2012 läuft die Frist für die Mitzeichnung, sie endet am Mittwoch, dem 10. Oktober 2012. Bisher haben jedoch nur rund 15.500 Menschen das Anliegen unterstützt.

Somit erscheint es unwahrscheinlich, dass der Antrag noch das sogenannte Quorum erreicht. Diese Schwelle liegt bei 50.000 Mitzeichnern, ist sie erreicht, hat der Petent die Chance, vom Petitionsausschuss des Bundestags gehört zu werden. Dies kann der Ausschuss zwar in Einzelfällen ablehnen, das geschieht aber selten. In der Regel werden alle Petenten, die das Quorum erreichen, auch angehört.

Eine solche Debatte schafft große öffentliche Aufmerksamkeit für das Anliegen der Antragsteller, weil sie unter anderem im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages übertragen wird. Auch zahlreiche andere Medien werden so auf die Sache aufmerksam.

Gehäufte Aufrufe zur Mitzeichnung

Dessen sind sich die Unterstützer der Petition gegen das Leistungsschutzrecht offenbar sehr bewusst, denn seit rund einer Woche mehren sich die Aufrufe zur Mitzeichnung in sozialen Netzwerken. Auch bekannte Personen wie Sascha Lobo und Mario Sixtus riefen mehrfach binnen weniger Tage zum Unterzeichnen des Antrages auf.

Netzaktivisten und Onlineunternehmen wie Google fürchten durch das neue Leistungsschutzrecht eine Behinderung des Nachrichtenflusses im Internet. Durch das Gesetz wollen Verlage Auszüge aus ihren Onlineangeboten unter Kostenvorbehalt stellen. Das gilt auch für Kurzzusammenfassungen von umfangreichen Texten, die sogenannten Snippets.

Betroffen von einer solchen Regelung wäre vor allem der Dienst Google News, aber auch jedes andere Angebot, das mit Nachrichten aus öffentlich zugänglichen Quellen umgeht. Das ursprünglich auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der FDP angestrebte Leistungsschutzrecht hat auch Gegner in den eigenen Reihen, zum Beispiel bei der Jungen Union. Derzeit befindet sich der Gesetzesvorschlag zur Beratung im Bundesrat, eine Verabschiedung im Bundestag steht noch aus. Die Ausschüsse für Recht, Kultur und Wirtschaft des Bundesrats haben bereits umfangreiche Änderungen (PDF) vorgeschlagen.


Captain 10. Okt 2012

In solchen Funktionen muss man sich zwangsläufig mit entsprechenden Rechten auskennen...

JP 09. Okt 2012

Doch zu welchem Preis? Und sind wir bereit diesen Preis in anderer Weise nochmal zu...

the_doctor 08. Okt 2012

Im Falle von Youtube stellt Google aber immerhin eine immens grosse Infrastruktur...

randomOppinion 08. Okt 2012

Die Menschen sind nicht so blöd wie sie doch sind. Leviathan, iek hör dir trapsen!

dabbes 08. Okt 2012

bei der Suche in google.de (Deutschland) als Suchergebnis folgender Text erscheint...

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