E-Mails und Smartphone "Recht auf Nichterreichbarkeit wird zum Maulkorb"

Dorothee Bär, die Vorsitzende des CSU-Netzrates, ist gegen feste Regeln für die Funkstille für Arbeitnehmer von E-Mails und SMS vom Arbeitgeber. Künstliche Kommunikationsbegrenzungen würden persönliches Potenzial und die individuelle Kreativität unnötig beschränken.

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Die CSU-Vizechefin und netzpolitische Expertin Dorothee Bär sieht die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geforderten Regelungen für die Nichterreichbarkeit über elektronische Kommunikation kritisch.

Bär, die grundsätzlich einen Arbeitnehmerschutz in dem Bereich befürworte, findet es schwierig, einheitliche Regelungen für alle Branchen und Bereiche der Arbeitswelt im Sinne einer "Funkstille" zu fordern: "Sie kann schnell zu einem Maulkorb werden. Denn Engagement, Kreativität und Leidenschaft für ihre Sache darf Arbeitnehmern nicht durch quasi behördliche Einschränkungen behindert und abgetötet werden."

Während sich neue Arbeitsplatzmodelle, Homeoffice-Lösungen und vielfältige Möglichkeiten von orts- und zeitunabhängigen Arbeitsprozessen etablierten, dürfe nicht versucht werden, "die Chancen und Möglichkeiten durch Bürozeiten aus dem vordigitalen Zeitalter zu beschränken", sagte Bär. Es sollte Menschen nicht verwehrt werden, sich bis zu einem gewissen Grad selbst einzuteilen, wann sie Konzepte entwickeln oder am besten an einem komplexen Problem oder Auftrag arbeiten können.

Vorgesetzte dürften die Beschäftigten nicht überlasten und müssten sich ihrer Verantwortung im digitalen Zeitalter ganz besonders bewusst sein. Arbeitnehmern müsse die Kompetenz vermittelt werden, zu wissen, wann sie ihr Smartphone oder ihr Notebook ausschalten könnten. "Dies grundsätzlich mit festen Büro- oder Dienstzeiten zu verknüpfen, finde ich falsch, weil künstliche Kommunikationsbegrenzung persönliches Potenzial und die individuelle Kreativität der Menschen hemmt und Leidenschaft und Engagement unnötig beschränkt", sagte Bär.

Die Bundesarbeitsministerin hatte erklärt, dass es im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sei, auch in Unternehmen "glasklare Regeln" aufzustellen, zu welchen Uhrzeiten der Arbeitnehmer per E-Mail und SMS erreichbar sein müsse und wann dafür ein Ruheausgleich erfolge.


kellemann 15. Jun 2012

Das ist es doch, die E-Mails poppen auf, da sie auf dem Smartphone alle 5 Minuten...

ThiefMaster 15. Jun 2012

Hab auf den ersten Blick nur Sanktionen gesehen wenn der AG es dem AN verweigert...

fratze123 15. Jun 2012

aber es geht ja darum, dass viele arbeitnehmer glauben, sie MÜSSEN erreichbar sein.

spiderbit 14. Jun 2012

das Wort Sklaverei oder zunehmende Versklavisierung, wenn das ein Wort ist, der Arbeit...

Noppen 14. Jun 2012

Frau Bär ist zwar kein intellektuelles Leuchtfeuer, aber mir gefällt ihr Engagement...

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