Digitaler Graben Freie WLANs werden aus Angst vor Störerhaftung selten

Das Café St. Oberholz wurde auch wegen seines offenen Netzzugangs bekannt. Nun ist er zu, aus Angst vor Abmahnungen. Die stören freie Netze inzwischen erheblich.

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Das Café St. Oberholz in Berlins Mitte ist vor allem deswegen bekannt geworden, weil es dort ein frei verfügbares WLAN gab. Die Vergangenheit ist kein Zufall, denn das gibt es in dieser Form jetzt nicht mehr. Das mag banal klingen und wie ein Fakt, der für einen größeren Personenkreis nicht unbedingt relevant ist. Allerdings ist das Café ein Beleg für eine Entwicklung, und diese Entwicklung ist durchaus relevant.

Die Bundesregierung hat sich nicht umsonst dem Ziel verschrieben, die sogenannte digitale Kluft zu überwinden. Sie sucht nach Wegen, um möglichst allen Menschen hierzulande einen möglichst leichten Zugang zum Netz zu gewähren. Nur so können sie die Chancen nutzen, die das Netz bietet, lautet die Idee dahinter.

Ein Weg dazu ist der Ausbau von Breitbandverbindungen - der nicht so richtig vorankommt. Ein anderer Weg sind frei verfügbare Funknetze. Die kommen ebenfalls nicht voran. Der Verein Freifunk beispielsweise verhandelt seit Monaten mit dem Berliner Senat, ohne dass es bislang zu einem Ergebnis kam. Mehr als eine Absichtserklärung des Senats gibt es bis heute nicht.

Gleichzeitig gibt es in Deutschland Bestrebungen, einen freien und ungehinderten Zugang zum Netz, dort wo er existiert, möglichst zu unterbinden. Gemeint ist die sogenannte Störerhaftung. Seit Mai 2010 ist es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes untersagt, sein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach, wenn andere damit etwas anstellen, also beispielsweise dann, wenn sie darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik beziehen oder verbreiten.

Erstritten hat das Urteil Pelham Power Productions, ein Musiklabel aus Frankfurt. Ziel war es, diejenigen finden zu können, die beispielsweise illegal digitale Werke verbreiten. In einem für alle offenen und unkontrollierten Funknetz ist das tatsächlich nicht unbedingt möglich. Das nachvollziehbare wirtschaftliche Motiv hat jedoch gesellschaftliche Folgen, die sich langsam zeigen. Unter anderem am Beispiel St. Oberholz.

Jahrelang musste, wer dort surfen wollte, lediglich seinen Rechner anmachen und seiner Modemkarte das Passwort "overwood" verraten. Anschließend konnte er unbeschränkt und unbeobachtet ins Netz. Dem Besitzer, Ansgar Oberholz, ist inzwischen allerdings die Lust vergangen, diesen Service anzubieten. Er bekam mehrere Abmahnungen, weil Kunden in seinem Café Urheberrechte anderer verletzten.

So etwas bringt dem Inhaber des Routers nicht gleich eine hohe Schadenersatzforderung ein. Doch die daraus entstehenden Schriftwechsel kosten Geld. Die Anwälte schicken mit jeder Abmahnung eine Gebührenrechnung mit. Und die muss dank des BGH-Urteils der Betreiber des WLAN-Routers begleichen, auch wenn er nichts weiter sagen kann, als dass er nicht weiß, wer dort surfte.

Oberholz hatte davon genug. Also mietet er nun bei einem darauf spezialisierten Provider einen Netzzugang. Die Besucher seines Cafés müssen sich am Tresen einen Anmeldezettel aushändigen lassen und loggen sich dann auf der Seite des Providers ein.

Mehr Unbequemlichkeit, sonst nichts 

lisgoem8 08. Apr 2012

Also.. Ich finde man sollte alle offenen WLANs schließen. Dann bekommt jeder der es...

RcRaCk2k 25. Mär 2012

Stimmt, aber du kannst sagen, dass die Speicherung der IP-Adressen zu Kundendaten nicht...

Martin F. 23. Mär 2012

Es gibt ja noch HTTPS, TLS, VPN.

OdinX 23. Mär 2012

Stell dir mal vor, die Wahlbeteiligung wäre z.B. 5 %, was erbärmlich tief ist. Das...

chrulri 22. Mär 2012

HAST DU DEN ARTIKEL DENN ÜBERHAUPT GELESEN? Beide werden bereits jetzt schon zur...

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Phrixos-IT SEO Hard- Software PC-Probleme Internet / 04. Apr 2012

Offenes WLan in der Gastronomie



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