Datenschutzbeauftragter "Falsches Spiel mit Vorratsdatenspeicherung"

Peter Schaar, der Bundesbeauftrage für den Datenschutz, hat in seinem Blog die aktuelle Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Die Mehrzahl von Straftaten, die durch Verbindungsdaten aufgeklärt werden können, brauche diese Form der Speicherung gar nicht, meint Schaar.

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In einem ausführlichen Blogeintrag hat Peter Schaar, der Bundesbeauftrage für den Datenschutz, zu mehr Sachlichkeit bei der Diskussion über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aufgerufen. Gerade bei Meldungen über Verbrechen, die durch Ermittlung von Verbindungsdaten wie denen von Telefonaten oder SMS-Austausch aufgeklärt werden konnten, werde oft ein falsches Bild vermittelt.

Anlass für Schaars Kritik war ein Mordfall, über den die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet hatte. Zwei Personen hatten sich dabei zu einem Mord verabredet, und zwar per Handy mittels Anrufen und SMS. Das geschah im Jahr 2009, als noch Daten auf Vorrat gespeichert wurden und bevor das Verfassungsgericht dies untersagte.

In dem Artikel wird ein Kriminalbeamter mit den Worten zitiert: "Wir hätten diesen Fall heute nicht mehr gelöst", weil die Verbindungsdaten fehlen würden. Das, so Peter Schaar, stimme aber in diesem Fall eben nicht: Der Verdächtige und später verurteilte Mörder sei bereits 16 Tage nach der Tat gefasst worden. Zu diesem Zeitpunkt, so der Datenschutzbeauftragte, hätte es aber noch genügend ohnehin beim Provider erhobene Verbindungsdaten gegeben - auch ohne Vorratsdatenspeicherung.

Schaar zufolge bleiben vor allem bei Verbindungen zwischen verschiedenen Providern - im vorliegenden Fall waren drei Unternehmen in Deutschland, der Türkei und Großbritannien beteiligt - bis zu sechs Monate gespeichert. Schaar zitiert dazu auch eine Studie der EU-Kommission, der zufolge 70 Prozent der von Strafverfolgern angeforderten Daten nicht älter als drei Monate sind.

Dass gerade von den Behörden immer wieder nach der Vorratsdatenspeicherung gerufen wird, sei inzwischen zu einem "Reflex mutiert", so Schaar. Eine andere Erklärung sei nur, dass vielleicht viele Strafverfolger gar nicht wüssten, so der Datenschutzbeauftragte weiter, dass Verbindungsdaten "nicht zwingend unmittelbar nach dem jeweiligen Verbindungsende verschwunden sind".


Wageslave 19. Feb 2013

Psst. gibt es schon *hektisch umschaut* Nennt sich BIELEFELD! ;)

quantummongo 19. Feb 2013

Solche Erkenntnisse hört man selten aus Richtung unseres Staates... mal schauen wie lange...

Freiheit 19. Feb 2013

Exakt! Rechtswidrige Zugriffe sind dann "Datenpannen" oder Lecks, "hups..."...

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