Datenschutz Verbraucherschützer ziehen gegen Facebook vor Gericht

Instagram, Spotify und Farmville: Weil Facebook-Apps Daten erheben, ohne den Nutzer eindeutig darauf hinzuweisen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

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In Facebooks App-Center finden sich unzählige Anwendungen, die auf Daten des Nutzers zugreifen wollen. Einen eindeutigen Hinweis darauf erhalte der Nutzer aber nicht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband und hat deshalb vor dem Berliner Landgericht eine Klage gegen die europäische Facebook-Zentrale in Irland eingereicht.

Die Einwilligung des Nutzers zur umfassenden Datennutzung und -weitergabe werde stattdessen unterstellt, schreiben die Verbraucherschützer. Im Telemediengesetz sei aber klar geregelt, dass eine umfassende Datenweitergabe an Dritte eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers erfordere.

Im Juli 2012 hatte Facebook sein App-Center gestartet. Seitdem werden Facebook-Anwendungen an einer einzigen Stelle gelistet und zur Installation angeboten. Damit verschwand auch das Pop-up mit dem Hinweis, welche Daten von der jeweiligen App verwendet werden.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass seitdem nur unterhalb des Starten-Buttons in kleiner Schrift eine Auflistung der Daten zu finden sei, die der App-Anbieter erheben und nutzen wolle. Und auf Grundlage dieser Daten erstellten die Anbieter "umfassende Profile der einzelnen Nutzer [...], um zielgerichtete Werbung zu schalten."

Im August 2012 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband deswegen eine erste Abmahnung an Facebook verschickt. Bis zum September hatte das Unternehmen Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Keine Reaktion.

Kein Wunder, schreibt der Verband, denn die Einwilligung des Nutzers sei Facebook ein Dorn im Auge. Für das Unternehmen bedrohten die europäischen Vorgaben das Geschäftsmodell, da Facebook von den Daten seiner Nutzer lebe.

Schon einmal hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Facebook geklagt. Die Verbraucherschützer warfen dem sozialen Netzwerk vor, bei einer Funktion nicht deutlich genug darauf hinzuweisen, dass das gesamte Adressbuch des Nutzers ausgelesen werde.

Außerdem klagten die Verbraucherschützer dagegen, dass Facebook sich in seinen AGB ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten der Nutzer einräumt. Das Gericht urteilte im März dieses Jahres zugunsten der Verbraucherschützer. Facebook legte Berufung ein.


Nivrelin 10. Dez 2012

Ich weiß ja nicht, aber wenn ich nicht weiß was etwas ist, aber da von "Daten" die Rede...

redbullface 09. Dez 2012

Ich klage zwar nicht bei Ubuntu, aber hier möchte ich stolz angeben das du dich...

matok 08. Dez 2012

Es gibt anscheinend immer noch Menschen, die glauben, dass man ihnen was schenkt. Naja...

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