Datenschutz O2 darf Bewegungsdaten nicht verkaufen
Wie lange hat ein Mensch vor einem Geschäft gestanden? Wie alt ist er und welchen Geschlechts? Solche Daten will O2 verkaufen - wenn auch anonymisiert. Datenschützer und Bundesregierung halten das für unzulässig.
Der Verkauf von Bewegungsdaten von Mobilfunkkunden ist nach deutschem Recht nicht erlaubt, auch nicht, wenn die Daten anonymisiert sind. Der Mobilfunkbetreiber O2, der zu dem spanischen Telekommunikationskonzern Telefónica gehört, will nun "aufbereitete" Bewegungsdaten der O2-Kunden an die Werbeindustrie verkaufen, wie die Tagesschau berichtet. Aufbereiten - das bedeutet in dem Fall, die Bewegungsdaten mit Daten wie Geschlecht und Alter anzureichern. Smart Steps heißt das Produkt. Datenschützer halten das ebenfalls für illegal.
Wer, wann, wie lange?
Ein Kunde - etwa ein Werbetreibender oder ein Geschäftsinhaber - würde mit diesen Daten erfahren, ob ein Passant vor der Werbetafel oder dem Schaufenster stehen geblieben ist. Zudem lieferte Smart Steps Informationen, darüber, ob es eine Frau oder ein Mann war, wie alt sie oder er ist, wie lange die Schilder oder Auslage betrachtet wurden sowie aus welcher Richtung er oder sie kam und sich anschließend entfernte - ins Geschäft oder woanders hin.
Verantwortlich für Smart Steps ist eine neue Geschäftssparte, Telefónica Dynamic Insights, die Anfang Oktober in London gegründet wurde. An dem Produkt beteiligt ist zudem das deutsche Marktforschungsunternehmen Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Smart Steps soll laut Telefónica Dynamic Insights zunächst in Deutschland, Großbritannien und Brasilien verfügbar sein. Wann es hierzulande eingeführt wird, wollte Telefónica Deutschland dem Hessischen Rundfunk jedoch nicht sagen.
Kritik des Datenschützers
Datenschützer kritisieren das Konzept. Wenn ein Nutzer ein Mobiltelefon mit sich herumtrage, würden zwangsläufig Daten über seinen Standort erfasst - "und zwar zum Zwecke der Erreichbarkeit. Wenn ich telefonieren will, bleibt mir gar nichts anderes übrig!", sagte Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar dem Hessischen Rundfunk. "Wenn diese Daten dann verkauft werden, dann wäre das nach derzeitigem Recht so nicht zulässig."
Ein Mobilfunkbetreiber dürfe das nur, wenn seine Kunden dem explizit zustimmten. Er glaube aber nicht, dass sich genug dazu bereiterklärten, "so dass ich fast ausschließen würde, dass man da einen Weg findet, der legal ist, um diese Pläne zu realisieren", erklärte Schaar.
Auch die Bundesregierung sei gegen einen solchen Datenhandel, berichtet die Tageszeitung Berliner Morgenpost. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erklärte, der Verkauf von Standortdaten verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz. Das gelte auch, wenn die Daten anonymisiert seien.






Mag tatsächlich sein, dass es einige Kunden gibt, die für 5 Euro dieser Weitergabe...
http://www.focus.de/digital/handy/nach-erheblichem-widerstand-o2-verzichtet-nach-kritik...
TomTom generiert seine Stauinformationen aus den Verkehrsdaten im Vodafone Netz...
Naja, die Zellen sind in Städten oft recht klein. Und zur Not kann der Laden ja mit einer...
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