Dashboard-Kamera Meteoritenvideo bei Youtube gesperrt wegen Autoradiomusik

Der Deutsche Journalisten-Verband nennt die Sperrung einer Aufnahme des Meteoritenschauers in Tscheljabinsk bei Youtube eine Einschränkung der Pressefreiheit. Zudem soll es eine neue Klage der Gema gegen Youtube geben.

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Die Aufnahme des Meteoritenschauers in der russischen Region Tscheljabinsk durch eine Dashboard-Kamera eines Autos ist bei Youtube Deutschland gesperrt worden, weil im Hintergrund Musik aus dem Autoradio lief. Das berichtet der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Berlin-Brandenburg und bezeichnete dies als "Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit". Das Video sei in Deutschland bereits nach wenigen Minuten nicht mehr zu sehen gewesen.

"Als Journalisten-Verband fordern wir die beiden Parteien auf, eine schnelle Einigung herbeizuführen, da es nicht hinnehmbar ist, dass Nachrichten von öffentlichem Interesse wegen dieser Auseinandersetzung in Deutschland nicht abrufbar sind", erklärte Klaus D. Minhardt vom DJV. Andere Videos von russischen Armaturenbrettkameras sind bei Youtube weiter verfügbar.

"Nach Aussage von Youtube/Google Deutschland sorgt ein Algorithmus für die Sperrung aller Videos, die Musik enthalten", so der DJV. Nur Musik, die vom Rechteinhaber ausdrücklich als frei von Gema-Rechten gemeldet wird, sei davon ausgenommen. Die Einstellungen dafür müssten umständlich manuell vorgenommen werden.

Youtube teilte dem Journalisten-Verband mit, dass Youtube keinen Einblick habe, welches Repertoire die Gema repräsentiert und darum nun Musik komplett sperre. "Aufgrund der rechtlichen und finanziellen Risiken, die sich aus diesen Verfahren im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Gema-Tarif ergeben, sind Musikvideos in Deutschland gesperrt."

Laut Aussagen Googles im Gespräch mit dem DJV gibt es eine neue Klage der Gema gegen Youtube, bei der es um 14.000 Musikstücke geht. Youtube hat das bislang nicht offiziell bestätigt.

Über eine Klage der Verwertungsgesellschaft gegen Youtube am Beispiel von zwölf Musikstücken hatte das Landgericht Hamburg am 20. April 2012 geurteilt. Das Gericht sollte klären, inwiefern Youtube für die Inhalte verantwortlich ist, die Nutzer dort veröffentlichen. Google sei verpflichtet, so die Richter, geeignete Software anzuwenden, um zu verhindern, dass diese Videos wieder hochgeladen werden.


Nerold 19. Mär 2013

Also nachdem ich mir die Videos durchgesehen habe, möchte ich auch so eine Cam! Hier habe...

aristokrat 21. Feb 2013

Ja! Jeder hat das Recht sich zum Obst zu machen! Auch das GEMADialog-Team!

Natz 21. Feb 2013

Beispielsweise vertonte Videos zu politischen Demonstrationen lassen sich nun...

oBsRVr666 21. Feb 2013

Lass mich raten: Die Gema?

EqPO 20. Feb 2013

Ihr sucht komisch. Ich such im Suchfeld. :D

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