Copyright War "Zugangsprovider dürfen keine Hilfssheriffs werden"

In den USA kooperieren Rechteinhaber und Internetprovider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Warum er das Modell für ungeeignet hält, erklärt der Telekommunikationsrechts-Experte Stefan Engeln im Interview.

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Stefan Engeln arbeitet als Justiziar bei der 1&1 Internet AG. Die Antworten geben seine persönliche Meinung wieder.

iRights.info: Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen soll in den USA in diesem Jahr das Copyright Alert Systemstarten. Die Idee: Die Zugangsprovider drosseln für einzelne Kunden die Verbindungsgeschwindigkeit, wenn diese wiederholt wegen Urheberrechtsverletzungen verwarnt wurden. Ist es richtig, im sogenannten Copyright War bei den Zugangsprovidern anzusetzen?

Stefan Engeln: Das entspricht der Tendenz, Zugangsprovider wie neuartige Rundfunkanbieter zu betrachten, die quasi das Internet ausstrahlen. Das ist der falsche Ansatz. Ein Zugangsprovider eröffnet als Dienstleister den Zugang zu einem Kommunikationsnetz, aber er ist nicht für das Kommunikationsverhalten der Nutzer in Haftung zu nehmen. Nutzer müssen darauf vertrauen können, dass ihr Dienstleister das Kommunikationsgeheimnis wahrt. Entsteht bei den Nutzern der Eindruck, Zugangsprovider würden ihr Verhalten überwachen, wird dieses Vertrauen unterminiert.

Schließlich verbindet sich mit Warnhinweismodellen eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, die abzulehnen ist. Es kann gesellschaftlich nicht erwünscht sein, die Zugangsprovider als Hilfssheriffs in Dienst zu nehmen, um die Nutzer wegen ihres Kommunikationsverhaltens im Netz zu bestrafen.

Angesichts der Bedeutung eines Internetanschlusses für das Privat- und Berufsleben scheint mir eine Sperrung wegen Urheberrechtsverletzungen auch absolut unverhältnismäßig. Meines Wissens nach hat der Medienwissenschaftler Volker Grassmuck dafür den Begriff der "digitalen Todesstrafe" geprägt, was wohl nicht provozierend gemeint war. Der Begriff soll ja nur versinnbildlichen, welche Bedeutung der Netzzugang für die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat.

"Schleierhaft, wie eine schärfere Rechtslage in der EU nutzen sollte"

iRights.info: Nun geht es bei der Kooperation zwischen Rechteinhabern und Providern in den USA nicht um komplette Anschlusssperren, sondern nur um eine Verlangsamung von Verbindungen, so dass Grundfunktionen erhalten bleiben…

Stefan Engeln: Es bleibt der falsche Weg. Ob der betroffene Nutzer dann nur noch Textmails versenden oder noch mehr machen kann, ist nur ein gradueller Unterschied zur kompletten Anschlusssperre. Ich wäre froh, wenn sich die Gesellschaft darauf verständigt, dass Einschränkungen der Internetnutzung einfach keine angemessene Sanktion sein können.

iRights.info: Aktuell besteht das Problem der Warez-Portale fort. Nach der Schließung von Kino.to sind immer noch viele ähnliche Portale im Netz und begehen gewerbsmäßig Urheberrechtsverletzungen. Müsste es neue Instrumente für die Ermittler geben?

Stefan Engeln: Es ist ein Problem, den Nachweis zu erbringen, wer hinter solchen Angeboten steht. Die Domainregistrierung kann zum Beispiel auf falschen Angaben beruhen. Im Fall Kino.to war die Domain auf der Pazifikinsel Tonga registriert, die Server waren in Russland. Es geht hier also um die Rechtsdurchsetzung im internationalen Umfeld. Mir ist schleierhaft, wie hier eine schärfere materielle Rechtslage in Deutschland oder der EU nutzen sollte.

iRights.info: Man könnte die am Datenverkehr beteiligten Provider in Haftung nehmen…

Stefan Engeln: Nein, selbst die genannten Fälle sind dafür keine Rechtfertigung. Die illegalen Angebote sind im Wesentlichen nicht in der EU angesiedelt. Gleichwohl wird gerade auf der Ebene der EU die Frage diskutiert, wie man das Internet "cleaner" machen kann. Dann ist das ganze Potpourri an Forderungen wieder da - Warnhinweise, Netzsperren, Anschlusssperren, Providerhaftung. Auf europäischer Ebene läuft eine Diskussion, die wir in Deutschland bereits größtenteils hinter uns haben.

Im Kern geht es um die Frage der Netzneutralität 

Tachim 25. Jul 2012

/signed und.. +1

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