CDU-Netzpolitiker Auch geändertes Leistungsschutzrecht in der Kritik

Morgen soll es im Bundestag verabschiedet werden, doch der Arbeitskreis Netzpolitik der CDU hat weiterhin Bedenken zum Leistungsschutzrecht. Auch deutsche Internet-Startups sind gegen die entschärfte Fassung.

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Die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU haben weiterhin Bedenken wegen der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Das gab das rund 20-köpfige Gremium, angeführt von Michael Kretschmer, dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am 28. Februar 2013 bekannt. "Es bleiben grundsätzliche Kritikpunkte hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage bestehen, auch wenn in der Debatte wichtige substantielle Änderungen erreicht wurden", heißt es in der Erklärung. Das Leistungsschutzrecht steht für den morgigen Freitag in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages.

Die Regelung zur Verwendung von Snippets biete auch in der Neufassung des Gesetzes "weiterhin einen zu großen Interpretationsspielraum. Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzung sind aber entscheidende Voraussetzungen sowohl für den Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich ITK als auch für einen fairen Interessensausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern." Positiv sei, dass jetzt nur noch die systematische gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen geschützt werde. Private Nutzung sei garantiert frei, die Verwendung von Links sei ohne Einschränkung möglich.

Der Verband Adiz.org, zu dem nach eigenen Aussagen hauptsächlich deutsche Web-Startups zählen, hat die Änderungen am Leistungsschutzrecht ebenfalls als ungenügend kritisiert. "Wenn die Zeichenzahl nicht gesetzlich festgelegt wird, müssen wir uns wieder mit den Verlagen streiten, wie lang ein 'kleinster Textausschnitt' ist - Google kann sich das sicher eher leisten als Mister-Wong, Yigg, Echobot und andere", hieß es in einer Erklärung.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Abgeordneten des Bundestages aufgefordert, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung die Zustimmung zu verweigern. Der Gesetzestext sei in den zurückliegenden Monaten zwar mehrfach verändert worden, aber leider nicht so, dass die Interessen der Urheber ausreichend berücksichtigt seien, kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.


Garius 01. Mär 2013

+1

Terrier 28. Feb 2013

Das ist richtig. +1

Charles Marlow 28. Feb 2013

Sondern dass die dort nicht das Sagen haben.

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Pottblog / 01. Mär 2013

Links anne Ruhr (01.03.2013)



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