Bundesverfassungsgericht Rundfunkgebühren für PCs sind zulässig

Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zulässig. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht.

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs nicht zur Entscheidung angenommen. Damit hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs bestätigt, aus dem Oktober 2010 Bestand.

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, der in seiner Kanzlei einen Internet-PC nutzt, damit aber keine Rundfunksendungen empfängt und auch sonst über keine herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräte verfügt, sei durch die Erhebung von Rundfunkgebühren für seinen internetfähigen PC nicht in seinen Grundrechten verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die Richter räumen zwar ein, dass der Beschwerdeführer durch die Erhebung der Rundfunkgebühr "in der Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus dem Internet behindert" werde, dieser Eingriff sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs werde auf einer formell verfassungsmäßigen Grundlage erhoben.

Auch sei die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs nicht unverhältnismäßig. Damit schließen sich die Verfassungsrichter der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an.

Auch einen Eingriff in die Berufsfreiheit durch die Abgabenpflicht für den als Arbeitsmittel verwendeten internetfähigen PC sehen die Verfassungsrichter nicht. Es fehle "an einem unmittelbaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers". Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes konnte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls nicht ausmachen.


Himuralibima 04. Okt 2012

Vielleicht spielt die nicht ganz unplausible Vermutung eine Rolle, daß das Internet...

Himuralibima 04. Okt 2012

IT.Gnom faselte: Mit dieser Abkürzung outet man sich als hinterwäldlerischer Jammerossi...

ibsi 04. Okt 2012

Leider ist es genau so :(

ibsi 04. Okt 2012

Das Problem ist und bleibt der Faktor Mensch. Der Mensch ist ein Arschloch, nur aus dem...

TTX 03. Okt 2012

Das gibt doch ganz einfache Lösungen, die Öffentliche-Rechtlichen müssen nur die...

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