Bundesgerichtshof Haften Eltern für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder?

Wahrscheinlich das erste Mal wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften müssen. Ein 13-Jähriger hatte die Kinderschutzfilter umgangen, 1.147 Musikdateien fanden sich auf seinem Rechner.

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Der Bundesgerichtshof wird im November 2012 entscheiden, ob Eltern für illegales Filesharing ihrer Kinder haften müssen. Das gab die Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke, die die Betroffenen vertritt, am 3. September 2012 bekannt.

Im Jahr 2007 bekam die Familie mit drei Kindern im Alter von 13, 15 und 19 Jahren eine Abmahnung von vier großen Musiklabels. Sie wurde zur Zahlung von 2.380 Euro Abmahnkosten und 3.000 Euro Schadensersatz aufgefordert. Der Abmahnung ging ein Strafverfahren voraus, bei dem eine Hausdurchsuchung stattfand und der Rechner des 13-jährigen Sohnes beschlagnahmt wurde, auf dem sich die Filesharing-Clients Morpheus und Bearshare sowie 1.147 Musikdateien fanden. Der Sohn habe eingeräumt, illegales Filesharing begangen zu haben.

Die Eltern gaben eine Unterlassungserklärung ab, verweigerten jedoch die Zahlung der Abmahnkosten und Schadenersatzansprüche, weil sie ihren Überwachungspflichten gegenüber ihrem minderjährigen Sohn ausreichend nachgekommen seien. Auf dem Rechner habe sich eine Kinderschutzsoftware befunden und der Vater habe bei monatlichen Kontrollen keine Filesharing-Software gefunden.

Die Eltern unterlagen im März 2011 vor dem Landgericht Köln (28 O 716/10) und in dem Berufungsverfahren im März 2012 vor dem Oberlandesgericht Köln (6 U 67/11). Beide Instanzen erklärten, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Sicherungsprogramme seien nicht korrekt aufgespielt worden und bei der Beschlagnahme seien Icons der Tauschsoftware auf dem Desktop des Rechners des Sohnes eindeutig sichtbar gewesen. Die Eltern argumentierten, ihr Sohn habe die Sicherungsmaßnahmen umgangen.

"Unseres Wissens nach ist es das erste Mal, dass sich der Bundesgerichtshof zu diesen Rechtsfragen äußert", erklärte Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Wir glauben, dass das ausstehende Urteil des Bundesgerichtshofes zur Rechtssicherheit in Filesharing-Prozessen, insbesondere zur Klärung der Anforderungen an Aufsichtspflichten sowie an die grundsätzliche Beweislage in Filesharing-Prozessen, beitragen wird." Die mündliche Verhandlung am 15. November 2012 werde mit Spannung erwartet.


Spaghetticode 06. Sep 2012

Es ist doch ganz einfach: Am besten gar keine Kinder anschaffen, dann hat man keine...

robinx999 06. Sep 2012

Das Runterladen war doch verboten (Schutzsoftware). Und naja klar bringt Kinder verklagen...

9dem0n9 06. Sep 2012

@ Chevarez Ich hab mich grad extra angemeldet um dir mitteilen zu können, wie treffend...

Flying Circus 06. Sep 2012

Definitiv nicht. Sippenhaftung gibt es in dieser Form nicht (es heißt nicht "Sippenhaft...

Endwickler 06. Sep 2012

Wenn ein Papa monatlich kontrolliert übernimmt er Verantwortung und glaubt vermutlich...

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