Bestandsdatengesetz Bei Ordnungswidrigkeiten Zugriff auf E-Mail-Passwörter

Auch der Kompromiss der Regierung zum Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sieht massive Eingriffe in die Grundrechte vor. "Schlichte Ordnungswidrigkeiten dürfen nicht den Zugriff auf Telekommunikationsdaten eröffnen", meint dazu Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der Grünen.

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Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik der Grünen, hat den Gesetzentwurf zur Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft der Bundesregierung kritisiert. Dieser verpflichtet die Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und IP-Adressen an Polizei, Zoll und Geheimdienste. "Schlichte Ordnungswidrigkeiten dürfen nicht den Zugriff auf Telekommunikationsdaten eröffnen", sagte von Notz.

Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärfe die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weite die Befugnisse aus, so von Notz weiter. Am 24. Februar 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht entsprechende Regelungen teilweise für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber auf, die Normen grundgesetzkonform umzugestalten.

Das BKA und andere Polizeibehörden erhielten jetzt aber einen erleichterten, nahezu voraussetzungslosen Zugang zu den Kundendaten der TK-Provider, obwohl das Verfassungsgericht genau das habe verhindern wollen, sagte Notz. Die schwarz-gelbe Koalition ignoriere damit die Anhörung des Innenausschusses und die eindeutig kritischen Stimmen der Sachverständigen. Professor Matthias Bäcker von der Universität Mannheim kritisierte, der Paragraf 113 TKG in der Entwurfsfassung benenne "lediglich die Behörden, an die übermittelt werden darf, aber nicht, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen" könne. Dies führe dazu, "dass diese Vorschrift die Regelungsverantwortung des Gesetzgebers verfehlt und darum Grundrechte verletzt". Auch bänden die im Entwurf vorgesehenen Abrufermächtigungen "mitnichten den Abruf durchweg an eine konkrete Gefahr oder einen konkreten Tatverdacht", wie das bisher der Fall gewesen sei. Vielmehr würden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden "ganz massiv" erweitert.

Von Notz: "Wer so überhastet reagiert, interessiert sich nicht für den Grundrechtsschutz. Besonders kläglich ist die Position der FDP: Sie trägt eine eindeutige Verschärfung der Sicherheitsgesetze mit. Die jetzt nachverhandelten, aus bürgerrechtlicher Sicht schwachen Benachrichtigungspflichten versucht sie als Erfolg zu verkaufen. Die Eile der Koalition ist nicht gerechtfertigt."

Die Vorgehensweise der Koalition belege einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlten die Bürger mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte.


ProfMOZ 13. Apr 2013

BESTANDSDATENAUSKUNFTSGESETZ = Willkür und Diktatur der Politiker! Wir wollen dieses...

angenehm 08. Apr 2013

Gibts schon, nennt sich Wahlkabine, da kann man alle 4 Jahre ein Häkchen machen für die...

narfomat 19. Mär 2013

eine klage vor der verfassungsgericht dagegen einreichen?

narfomat 19. Mär 2013

betreffen tut das auch keinen der emails verschlüsselt auf seinem eigenen mailserver...

SeveQ 19. Mär 2013

Ich halte in meiner Gutmütigkeit auch die Piraten durchaus noch für wählbar. Die Partei...

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