Bestandsdaten Bundesrat nickt schärfere Telefonüberwachung ab

Die Regierung will das Telekommunikationsgesetz verschärfen, die Polizei soll etwa private Telefon-PIN-Codes erfahren dürfen. Der Bundesrat hat dagegen keine Einwände.

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Der Bundesrat hat die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit nur kleinen Änderungswünschen durchgewunken. In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung vor allem gefordert, dass Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Kunden der Polizei nicht mehr nur "im Einzelfall" herausgeben müssen. Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein. Außerdem sollen Internetnutzer leichter identifiziert werden können, da die Provider nun auch mitteilen müssen, wer sich hinter einer sogenannten dynamischen IP-Adresse verbirgt - somit also im Zweifel hinter jeder Kommunikationsverbindung.

Beide Vorhaben waren von Bürgerrechtlern wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und beispielsweise auch vom Deutschen Journalistenverband kritisiert worden.

Die Länderkammer hat diese Punkte des Gesetzentwurfes nun aber nicht mehr bemängelt. Die Ausschüsse des Bundesrates hatten den Entwurf zuvor noch grundsätzlich kritisiert. So hatten sie in ihrer Bewertung geschrieben, dass in dem Gesetzentwurf "nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen eingearbeitet wurden". Außerdem seien die Pläne unverhältnismäßig, sie müssten auf Einzelfälle beschränkt bleiben und es sei eine "klare Beschränkung auf bestimmte, klar begrenzte Fälle" nötig.

Nicht verfassungsgemäß

Diese Sorgen teilte der Bundesrat in seinem endgültigen Beschluss nicht mehr. Alle drei Kritikpunkte wurden gestrichen.

Die Bundesregierung muss das Telekommunikationsgesetz neu regeln, weil das Bundesverfassungsgericht im Januar entschieden hatte, dass die darin vorgesehenen Verfahren zum Abruf der sogenannten Bestandsdaten unverhältnismäßig sind und gegen die Verfassung verstoßen.

Das entscheidende Stichwort lautet Bestandsdaten. Beim Telefonieren mit einem Handy werden - grob vereinfacht - zwei Arten von Daten verarbeitet. Eine Datenbank speichert, mit wem sich das Handy verbindet, wie lange das Gespräch dauert, ob es abgebrochen wurde. Also alle Informationen, die direkt mit der Kommunikation zu tun haben. Das sind die sogenannten Verbindungsdaten - die will die Polizei mit dem Vorratsdatenspeicherung genannten Verfahren auswerten. Das hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls untersagt, aber das ist nicht Teil der vorliegenden Novelle.

Eindeutig identifizieren

In einer zweiten Datenbank speichert der Mobilfunkanbieter, wem das Handy eigentlich gehört und was es im Netz des Anbieters darf, was der Kunde also für Dienste gebucht und bezahlt hat. Das sind die Bestandsdaten. Die sind ebenso umfangreich und privat wie die Verbindungsdaten, gehören dazu doch beispielsweise die Gerätenummer IMSI, eben die PIN zum Freischalten des Gerätes, vor allem aber der Name und die Adresse des Kunden.

Die Polizei will mit diesen Daten ermitteln, wem eine bestimmte Rufnummer oder IP-Adresse gehört, die bei einer Kommunikation verwendet wurde. Das geht nur mit den Bestandsdaten.

Automatische Datenabfrage ohne Hürden 

Starmanager 27. Mär 2013

Das wir alles ueberwachen bringt schlussendlich nur neue Arbeitsplaetze die wir mit...

SoniX 20. Dez 2012

Hmmmm..... Okay. Nach deinem Geschreibe zu urteilen scheinst du dich auszukennen. Gebe...

hiasB 18. Dez 2012

Also den Mist, den wir jetzt ausbaden hat die SPD auch schon gestartet. Die CDU hat...

franzel 18. Dez 2012

Das nennt man Parteiendiktatur

NeverDefeated 18. Dez 2012

Wie bitte? Die Iren haben als scheinbar letzte echte Demokratie in Europa das Volk...

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