Automatische Datenabfrage ohne Hürden

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Die geplante Regelung geht dabei weit über die alte hinaus. Obwohl diese vom Verfassungsgericht als zu weitgehend kassiert wurde. So will die Regierung automatische Datenschnittstellen vorschreiben. Alle Anbieter mit mehr als 100.000 Kunden sollen es der Polizei ermöglichen, praktisch auf Knopfdruck solche Daten abzurufen. Das alles, ohne dass ein Richter das genehmigen muss. Und auch ohne klare Grenzen, in welchen Ermittlungsverfahren die Abfrage erlaubt ist und in welchen sie zu weit geht.

Der Bundesrat kritisiert dabei nun lediglich, dass laut dem Entwurf die Provider zu prüfen haben, ob eine solche Datenabfrage der Polizei rechtmäßig ist. Denn nicht nur, dass die Bundesregierung mehr Daten für die Polizei will, sie will auch die Arbeit, ob die Abfrage erlaubt ist, den Betreibern auferlegen. Die trügen damit auch das "Risiko einer Fehleinschätzung", so der Bundesrat. Das gehe zu weit, da sich die Provider darauf verlassen können müssten, dass eine Datenabfrage rechtmäßig sei.

Es ist der einzige Kritikpunkt, der in der offiziellen Stellungnahme nun noch explizit erwähnt wird.

Keine Hürden für Herausgabe der PIN

Grundsätzlich hat der Bundesrat aber nichts dagegen, dass solche Abfragen künftig automatisiert erfolgen. Sogenannte Lawful Interception Management Systems - also Schnittstellen zum Auslesen von Kundendaten aus der Datenbank der Betreiber - gibt es schon lange. Mit dem neuen TKG aber sollen sie Vorschrift werden.

Er hat auch nichts dagegen, dass im Zweifel die PIN von Handys und die Zugangscodes von Mailpostfächern ohne größere Hürden an die Polizei übergeben werden. Ein Antrag des Landes Schleswig-Holstein, doch wenigstens eindeutige und restriktive Normen zu schaffen, die diese Herausgabe regeln, wurde abgelehnt.

Eine Pflicht, dass die Betroffenen von dieser heimlichen Überwachung ihrer privaten Kommunikation benachrichtigt werden müssen, forderte der Bundesrat auch nicht. Diese war ebenfalls in einem Antrag enthalten, der nun ignoriert wurde.

Bundestag muss nun entscheiden

Verhindert wurde lediglich eine noch weitergehende Verschärfung des Telekommunikationsgesetzes. So hatten der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundestages vorgeschlagen, anonyme Prepaid-Karten und anonyme E-Mail-Adressen in Deutschland zu verbieten. Das zumindest lehnte der Bundesrat nun ab. Sinnvoll wäre es sowieso nicht gewesen, wie Kritiker zu Recht bemängeln. Immerhin gibt es solche Accounts und Telefone in anderen europäischen Ländern ohne Probleme.

Nach der Stellungnahme des Bundesrates muss als nächstes der Bundestag über den Gesetzentwurf beraten. Einen Termin dafür gibt es noch nicht, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Regelung nur noch bis Juni 2013 übergangsweise gelten darf. Ab diesem Zeitpunkt muss ein neues Gesetz in Kraft sein.

 Bestandsdaten: Bundesrat nickt schärfere Telefonüberwachung ab

Starmanager 27. Mär 2013

Das wir alles ueberwachen bringt schlussendlich nur neue Arbeitsplaetze die wir mit...

SoniX 20. Dez 2012

Hmmmm..... Okay. Nach deinem Geschreibe zu urteilen scheinst du dich auszukennen. Gebe...

hiasB 18. Dez 2012

Also den Mist, den wir jetzt ausbaden hat die SPD auch schon gestartet. Die CDU hat...

franzel 18. Dez 2012

Das nennt man Parteiendiktatur

NeverDefeated 18. Dez 2012

Wie bitte? Die Iren haben als scheinbar letzte echte Demokratie in Europa das Volk...

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