Arbeitsalltag Digital Abmahnfallen vermeiden, eigene Rechte schützen

Eine Broschüre von iRights.info behandelt die Überwachung von Mitarbeitern am digitalen Arbeitsplatz und die Gefahren bei der Nutzung von Facebook und erklärt, welche Inhalte aus dem Netz ohne zu fragen benutzt werden dürfen.

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"Der richtige Umgang mit eigenen und fremden Urheber- und Leistungsschutzrechten ist nicht schwer", verspricht ein neu veröffentlichtes Dokument für den Arbeitsalltag. Arbeitsalltag Digital heißt das rund 50 Seiten fassende Werk. Es klärt anhand zahlreicher und leicht verständlicher Praxisbeispiele darüber auf, was im Alltag beachtet werden muss, um nicht gegen Urheber- und Leistungsschutzgesetze, Lizenzen sowie Datenschutzgesetze zu verstoßen.

Die Juristen John Weitzmann und Philipp Otto haben beispielsweise eine Checkliste erstellt, mit der der Nutzer selbst beurteilen kann, ob ein Werk eventuell geschützt ist. Zudem gibt es Tipps, wie eine Nutzungserlaubnis eingeholt werden kann und wie diese aussieht.

Kartenmaterial lieber von Openstreetmap nutzen

Das ist insbesondere für Kartenmaterial notwendig. Anfahrtskizzen und Stadtpläne sind Weitzmann und Otto zufolge "Abmahnfallen". Zwar stehen die Daten in der Regel kostenlos online zur Verfügung, wer sie aber für seine eigene Seite nutzt, setzt sich einem Abmahnrisiko aus. Die Autoren empfehlen daher die Nutzung von Openstreetmap. Es gibt also auch Tipps, wie Urheberrechtsprobleme mit legalen Alternativen umgangen werden können.

Auch Lizenzfragen werden betrachtet und die Verständlichkeit für den Nutzer. Manchmal gibt es Lizenzbedingungen nur in Englisch. Interessant ist die folgende Warnung: "Dass eine Lizenz auf Englisch nicht leicht zu verstehen ist, kann nur bei Privatpersonen dazu führen, dass sie nicht gilt. Dagegen können Unternehmen und ihre Mitarbeiter genauso wie Freiberufler und Selbstständige sich nicht darauf berufen, dass sie die Fremdsprache nicht verstehen." Außerdem wird die Frage geklärt, was eigentlich die weit verbreiteten "Click-Wrap-Lizenzen" sind und wie bindend diese nach dem Aufreißen der Verpackung sind.

Zum Teil wird das Dokument sehr speziell. Betrachtet werden etwa Probleme mit OEM-Lizenzen von Software oder auch Rechte des Nutzers an seinen eigenen kreativen Werken, die für den Arbeitgeber erstellt werden. Webseitenbetreiber erhalten Tipps für ein korrektes Impressum und werden gleich auch gewarnt: Facebook-Seiten würden beispielsweise "zunehmend als Websites angesehen".

Ein ganzes Kapitel widmen die Autoren zudem dem Persönlichkeitsrecht und Datenschutzfragen. Vor allem Probleme mit sozialen Netzwerken oder einer Überwachung durch den Arbeitgeber am und rund um den Arbeitsplatz werden erläutert.

Wer die Broschüre haben möchte, findet Arbeitsinfo Digital (PDF) auf dem Server von iRights.info. Die Broschüre steht unter Creative Commons 3.0 (cc-by-sa) und wurde von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit iRights.info herausgegeben.


Himmerlarschund... 26. Apr 2012

Seite 17, letzter Abschnitt! Schöner Seitenhieb :-)

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