Apple vs. Samsung EU-weites Verkaufsverbot für Galaxy Tab 7.7
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf darf Samsung das Galaxy Tab 7.7 in Europa weiterhin nicht verkaufen. Das modifizierte Galaxy Tab 10.1N hingegen darf weiter vertrieben werden.
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat in zwei Berufungsverfahren im Patentstreit zwischen Apple und Samsung um die Galaxy-Tab-Reihe entschieden und für das Galaxy Tab 7.7 das europaweite Verkaufsverbot bestätigt. Das von Samsung modifizierte Galaxy Tab 10.1N hingegen verstößt demnach nicht gegen ein von Apple eingereichtes Geschmacksmuster und darf somit weiter verkauft werden. Beide Entscheidungen sind nicht endgültig, gegen sie kann Berufung eingelegt werden.
Damit verwirft das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landesgerichts, wonach die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung des koreanischen Mutterkonzerns handelt. Zuvor hatte das Landgericht Düsseldorf ein europaweites Verkaufsverbot abgelehnt, weil Apple das nicht glaubhaft habe beweisen können. Das Landgericht befand damals daraufhin, dass es nicht international zuständig sei. Ein Verkaufsverbot für Deutschland hatte Apple aber dort erwirkt.
Damit sind die beiden Samsungs-Tablets 10.1 und 7.7 von dem Verkaufsverbot betroffen. Sie sollen gegen das von Apple in Europa eingereichte Gemeinschaftsdesign Nr. 000181607-0001 verstoßen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits Anfang August 2011 einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, die den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 EU-weit verboten hatte. Das Landgericht Düsseldorf hatte das Verkaufsverbot damit begründet, dass die Rückseite und die Seiten des Galaxy Tab 7.7 dem Apples Geschmacksmuster zu sehr ähnelten
Das Galaxy Tab 10.1N hat Samsung hingegen soweit modifiziert, dass es nach Auffassung des Gerichts nicht das Design von Apple kopiert.
Auch vor dem Landgericht in München geht Apple gegen Samsungs Produkte vor. Dort geht es um Patente zu Funktionen auf den Galaxy Tabs und nicht um das Design. Dort scheiterte Apple bislang, ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N und das Galaxy Nexus durchzusetzen.






Nope. Das macht nichts ... deshalb gibt es ja richter ...
durch ein Verfahren wird noch nichts blockiert ... sondern erst durch die Einreichung...
Mal eine Frage: Kann sein dass ich das falsche Gerät im Kopf habe...aber sieht das 7.7...
Hat dort nicht letztens noch ein Gericht Apple das Geschmacksmuster im Grunde aberkannt...
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