Apple vs. Samsung Düsseldorfer Landgericht setzt Verfahren aus

Das Verfahren zwischen Apple und Samsung vor dem Düsseldorfer Landgericht ist von der Richterin ausgesetzt worden. Vor der Fortsetzung will das Gericht eine Entscheidung des Europäischen Markenamtes abwarten. Dort hatte Samsung beantragt, Apples Geschmacksmuster zu löschen.

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Das Landgericht Düsseldorf hat eine Entscheidung zu einem Verkaufsverbot von Samsung-Smartphones vertagt. Als Begründung gab Richterin Johanna Brückner-Hofmann an, zunächst eine Entscheidung des Europäischen Markenamtes abwarten zu wollen. Bei dieser geht es um die von Samsung beantragte Löschung von Apples Geschmacksmuster.

In Düsseldorf verklagt Apple Samsung wegen Verletzung seiner Geschmacksmuster. Ursprünglich sollte am morgigen Dienstag, dem 23. Oktober 2012, über ein Verkaufsverbot von Samsungs Smartphones der Galaxy-Reihe entschieden werden, die nach Auffassung Apples gegen seine beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingereichten Geschmacksmuster verstößt.

Entscheidung zu Tablets ebenfalls betroffen

Bereits Ende September 2012 hatte das Gericht aus den gleichen Gründen eine Entscheidung zu einem Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab ausgesetzt. Auch hier wirft Apple Samsung vor, seine Geschmacksmuster unerlaubt verwendet zu haben.

Samsung hatte gegen ein früheres Urteil Berufung eingelegt. Damals entschied die Richterin, dass das Galaxy Tab 7.7 ein Geschmacksmuster von Apple verletze und verhängte ein europaweites Verkaufsverbot. Das von Samsung modifizierte Galaxy Tab 10.1 N hingegen verstößt nach Ansicht der Richterin nicht gegen Apples Geschmacksmuster und darf somit weiterhin verkauft werden.

Wann das Europäische Markenamt seine Entscheidung fällen wird, ist nicht bekannt. Die Entscheidung wird aber für die gesamte EU gelten, betrifft jedoch keine Funktionspatente.

Apple muss sich in Großbritannien entschuldigen

In einer weiteren Niederlage für Apple in Großbritannien hat das Court of Appeal in London vor wenigen Tagen ein Urteil bestätigt, nach dem Samsung das Design des iPads nicht kopiert habe. Apple hatte Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Das Galaxy Tab habe nicht die Einfachheit und sei nicht so cool wie das iPad, so das Gericht. Der Gesamteindruck sei anders, heißt es weiter in dem Urteil.

Apple muss sich öffentlich bei Samsung entschuldigen. Das war in Birss' Urteil angeordnet worden.


Switchblade 18. Dez 2012

Ich vergleich das jetzt mal ganz frech mit einfachen, billigen Schrauben welche man in...

lester 23. Okt 2012

Die Bezeichnung "unamerikanisch" hast Du noch vergessen.

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