Apple-Samsung-Urteil Geschworene prüften keine Patente

"Das war nicht unsere Aufgabe": Die Geschworenen im Patentprozess zwischen Apple und Samsung haben nicht geprüft, ob die dort eingebrachten Patente überhaupt gültig waren, sagt der Obmann.

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Der Obmann der Geschworenen im Prozess zwischen Apple und Samsung behauptet in einem Chat mit Gizmodo-Lesern, dass die Geschworenen die Gültigkeit der Patente in ihrem Urteil nicht berücksichtigt hätten. Dazu seien sie von Richterin Lucy Koh mündlich angewiesen worden, sagte Velvin Hogan. In den schriftlichen Anweisungen steht allerdings das Gegenteil. In einem Patentverfahren ist es ausdrücklich Pflicht, dass die Geschworenen die fraglichen Patente auf ihre Gültigkeit prüfen.

"Das war nicht unsere Aufgabe"

"Hatten Sie die Gelegenheit, sich bei den Patenten zu überlegen, ob sie etwas enthalten, das patentierbar ist?" fragte der Leser Demon-Xanth.

"Nein. Das war auch nicht die Aufgabe der Geschworenen. Wir waren an die gegenwärtigen Gesetze gebunden. Die Patente wurden erteilt. Die Richterin hat uns instruiert, das aktuelle Patentsystem nicht zu hinterfragen", schrieb Hogan zurück.

Er und die Geschworenen hätten aber Patente nach Prior Art berücksichtigt. Laut Gesetz kann Prior Art erst angewendet werden, wenn das Design austauschbar ist. Das sei nicht der Fall gewesen. Die Geschworenen hatten beim Tabletdesign geurteilt, dass Samsung nicht gegen Apples Patente verstoße, das Patent selbst aber nicht aberkannt.

So einfach wie möglich für die Geschworenen

Hogan habe selbst nachweisen müssen, dass seine eigenen Patente nicht Prior Art waren, bevor sie vom US-Patentamt erteilt wurden, schreibt er weiter.

Die Geschworenen seien deshalb so schnell zu einem Urteil gekommen, weil die Fragen in den Fragebögen zuvor gruppiert worden waren. "Die Richterin hat es uns so einfach wie möglich gemacht." Für die Geschworenen sei der Sachverhalt im Laufe des Prozesses eindeutig geworden, und er stehe weiterhin zu dem Urteil, schreibt Hogan auch.

Entschädigungshöhe gerechtfertigt

Die Höhe der Entschädigung sei auch keine Strafzahlung, sondern ein gerechtfertigt hoher Betrag, schreibt Hogan weiter. Es sei weniger gewesen, als Apple verlangt hatte. Die Geschworenen seien eindeutig angewiesen worden, die Entschädigung nicht als Strafzahlung zu betrachten.

Weder er noch die Geschworenen hätten iPhones, antwortete er auf eine Frage eines weiteren Chatters. Die Frage, ob und wie viel Apple den Geschworenen bezahlt hätte, musste er zweimal entnervt verneinen.

Keiner besaß iPhones

Drei der Geschworenen hätten Erfahrungen in technischen Bereichen, er selbst sei ein Elektrotechniker mit mehr als vierzig Jahren Berufserfahrung. Alle Geschworenen besäßen ein Mobiltelefon. Er selbst nutze eins mit Android.

Die Geschworenen hatten in einem Prozess in den USA entschieden, dass Samsung bei seinen Android-Geräten Apples iPhone-Design unerlaubt kopiert habe. Samsung muss Apple mindestens 1,049 Milliarden US-Dollar Entschädigung zahlen, so die Geschworenen.


Atalanttore 03. Okt 2012

kein Text

ap (Golem.de) 07. Sep 2012

Der Thread hat sich leider in eine sehr persönliche Auseinandersetzung entwickelt und...

Petopas 07. Sep 2012

+1! genau das ist das beste beispiel gegen apple: die hp ipaq reihe. hatte bereits 2004...

a user 06. Sep 2012

auch wenn cih dem TE zum größten teil zu stimme so muss ich Stereo recht geben: der post...

a user 06. Sep 2012

red doch nicht über sachen wovon du keine ahnung hast. so etwas wird vor gericht...

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