Apple "cooler" als Samsung Richter verärgert über Apples Richtigstellung

Apple hat noch nicht richtig klargestellt, dass Samsung nicht das iPad-Design kopiert hat, finden die britischen Richter. Vor allem das Zitat eines Richters, Apples Produkte seien eben "cooler" als Samsungs, muss weg.

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Apple soll sich nicht bei Samsung für seine Klage entschuldigen, sondern innerhalb von zwei Tagen eine ordentliche Richtigstellung formulieren, das haben die drei Richter Lord Justice Longmore, Lord Justice Kitchin und Sir Robin Jacob des britischen Berufungsgerichts angeordnet. Darin muss Apple bestätigen, dass Samsung keine Geschmacksmuster des iPad unerlaubt benutzt hat.

Apple muss jetzt diese Richtigstellung auf der Startseite seiner britischen Webseite veröffentlichen und sie dort bis zum 14. Dezember 2012 lassen. Der gegenwärtige Link sei zu klein und fast unsichtbar, monierten die Richter. Außerdem muss Apple Hinweise auf weitere Urteile entfernen, bei denen Samsung zu den gleichen Vorwürfen schuldig gesprochen wurde. Zudem muss Apple die Zitate entfernen, in denen Richter Colin Birss in erster Instanz das iPad als viel "cooler" als Samsungs Geräte bezeichnete und deshalb schlussfolgerte, dass Samsung das Design gar nicht kopiert haben könne.

Apple war dazu verurteilt worden, eine Richtigstellung auf seiner Webseite und in großen britischen Zeitschriften zu veröffentlichen. Apple hatte Samsung vor einem Londoner Gericht vorgeworfen, das Design des iPads kopiert zu haben. Die Klage wurde abgewiesen.

Keine Entschuldigung, sondern eine Richtigstellung

Die bisherigen Formulierungen passten den drei Berufungsrichtern nicht und sie zitierten Apples Anwälte erneut vor Gericht. Sie betonten, dass sich Apple keineswegs für seine Klage entschuldigen solle, sondern verlangten von Apple, eine Richtigstellung zu veröffentlichen, wie vom Gericht ursprünglich gefordert. Apples Anwälte argumentierten, es werde mindestens zwei Wochen dauern, bis sie die Änderungen einpflegen könnten. Das glaubten die Richter nicht und gaben Apple stattdessen 48 Stunden Zeit.

Der Sinn einer solchen Anordnung sei nicht, eine Partei zu bestrafen oder sie das Gesicht verlieren zu lassen. Die Frage sei vielmehr, ob "es nötig ist, geschäftliche Unsicherheiten auszuräumen", erklärte Richter Jacob vom Berufungsgericht bei seinem Urteil.


S-Talker 05. Nov 2012

Das ist keine persönliche Anmerkung/Meinung des Richters, sondern einer der höchst...

kitingChris 02. Nov 2012

Stimme dem voll zu andererseits ist es auch richtig Innovationen fair und ordentlich zu...

gollumm 02. Nov 2012

Egal, ihr seid einfach nicht die Masse und daher diesbezüglich nicht relevant - auch...

truemmerlotte 02. Nov 2012

Was passiert eigentlich, wenn sie es ganz lassen? Kann doch eigentlich "nur" eine...

posix 02. Nov 2012

2w ?? ok da fällt einem nix mehr ein ö.Ö

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