Anwalt Einstweilige Verfügung gegen Retroshare-Nutzer "gewagt"

Ein IT-Rechtsanwalt hält die Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen einen Retroshare-Nutzer für fragwürdig. Unklar bleibt, wie das Gericht von der mit OpenSSL verschlüsselten Kommunikation des P2P-Filesharingclients erfahren haben will.

Anzeige

Der Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Stadler, hat die einstweilige Verfügung (Aktenzeichen 308 O 319/12) wegen Filesharings mit Retroshare kritisiert. Die Begründung des Landgerichts Hamburg sei bemerkenswert, denn sie geht davon aus, dass der Betroffene überhaupt nicht bewusst Filesharing betrieben habe.

Stadler: "Was ihm letztlich vorgeworfen wird, ist die Verletzung einer Prüfpflicht dadurch, dass er das Tool Retroshare eingesetzt hat und damit anderen Teilnehmern des Retroshare-Netzwerks ermöglicht hätte, urheberrechtlich geschützte Werke über seinen Anschluss und Rechner zu tauschen. Diese Rechtsauffassung ist durchaus gewagt, denn sie bedeutet letztlich, dass man als Störer für die Funktionalität einer Software haftet", die der Nutzer vielleicht gar nicht ausreichend verstanden hat.

"Der Antragsgegner hat für die Rechtsverletzung als Störer einzustehen", erklärte das Landgericht.

Retroshare ist ein Instant Messenger und Filesharingclient, die gesamte Kommunikation soll durch OpenSSL verschlüsselt sein und über Peer-to-Peer laufen. Die Peers verbinden sich über eine verteilte Hash-Tabelle und die Authentifizierung der Teilnehmer geschieht durch GnuPG-Schlüssel, die gleichzeitig als Messenger-ID genutzt werden. Ein Retroshare-Netzwerk basiert anders als andere Peer-to-Peer-Netze wie Bittorrent auf dem Friend-to-Friend-Prinzip, das das Netzwerk auf Bekannte beschränken soll.

Stadler: "Offenbar war es auch hier möglich, wie in P2P-Netzwerken einen Netzwerkmitschnitt anzufertigen und die Teilnehmer eines Filesharing-Vorgangs über die IP-Adresse zu ermitteln und zuzuordnen." Aus dem Beschluss geht hervor, dass die Ermittler der Gesellschaft Promedia in dem Fall aktiv waren.

Die Pressestelle des Landgerichts Hamburg betonte im Gespräch mit Golem.de, dass geprüft werde, ob zu dem Verfahren weitere Informationen herausgegeben würden. Dies könne erst geschehen, wenn sicher sei, dass die Gegenseite bereits Kenntnis von der Entscheidung habe. "Einstweilige Verfahren werden zudem regelmäßig nicht vom Gericht begründet. Wenn der Antragsgegner damit nicht einverstanden ist, dann legt er Widerspruch ein." Erst wenn dann darüber entschieden werde, gebe es eine ausführliche Begründung.

Laut dem Entscheid des Landgerichts darf der Betroffene seine Retroshare-Installation nicht mehr für Filesharing eines bestimmten Musiktitels durch Dritte öffnen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von maximal 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Nachtrag vom 22. November 2012, 16:53 Uhr

Die "vorliegende Entscheidung wurde durch Abschlusserklärung des Antragsgegners rechtskräftig" sagte Mirko Brüß von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die die Medienindustrie vertritt, Golem.de.


retroshare... 05. Dez 2012

Dieser Link legt nahe das der User mit den beiden anderen Usern befreundet war...

Rattenaffe 04. Dez 2012

Es gibt Entwarnung von den Retroshare devs: "Relay links do not forward any Anonymous...

retroshare... 01. Dez 2012

Da ich bisher noch keine guten Antworten zu den Relay Funktionen herausbekommen habe...

librcd 23. Nov 2012

meinungsfreiheit? dieses urteil im schnellverfahren verbietet es dem beklagten seine...

librcd 23. Nov 2012

das gibt mir ja fast lust dieses retroshare mal runterzuladen. ich kann mir kaum...

Kommentieren




Anzeige
  1. EWM Junior Consultant (m/w)
    Fresenius Netcare GmbH, Bad Homburg (Reisebereitschaft)
  2. Solution Architect (m/w)
    Loyalty Partner Solutions GmbH, Frankfurt
  3. Softwareentwickler / Softwareentwicklerin
    BBF GmbH, München und Dresden
  4. Teamleiter (m/w) Datenbankadministration
    HAVI Logistics IS GmbH, Duisburg

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Ventus

    Mit der Netzgemeinde gegen den Klimawandel

  2. Offline-Karten-App für Android

    Maps With Me Pro gratis in Amazons App-Shop

  3. Linux-Kernel

    P-States verringern Leistungsaufnahme auf Intel-CPUs

  4. Adobe

    Photoshop Express jetzt auch für Windows 8

  5. Browser

    Firefox blinkt nicht mehr

  6. Tallinn-Manual

    Regierung äußert sich zu Nato-Regeln zum Töten von Hackern

  7. Clark Asay

    Defensive Patente mit freier Software nicht vereinbar?

  8. Massenentlassung

    Überleben von Rapidshare steht infrage

  9. Razer Atrox

    Arcade- und Mod-Controller für die Xbox 360

  10. Opensuse

    Erster Milestone für Opensuse 13.1



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
SAP: "Nicht das Internet ist böse, sondern der USB-Stick"
SAP
"Nicht das Internet ist böse, sondern der USB-Stick"

Laut einem SAP Vice President für die Cloud-Sparte sind USB-Sticks mit Schadsoftware und selbstgestrickte IT die Hauptgefahren für die Sicherheit der Unternehmens-IT.

  1. Cloud Computing Opennebula 4.0 erlaubt VM-Snapshots
  2. Openstack IBM setzt bei Cloud-Computing auf Open Source
  3. Dell Ophelia Android-Cloud mit HDMI-Anschluss

Geplante Obsoleszenz: Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer von Technikprodukten ab
Geplante Obsoleszenz
Regierung lehnt Mindestnutzungsdauer von Technikprodukten ab

Die Regierungsmehrheit hat im Umweltausschuss verhindert, dass das Verkleben von im Macbook Pro eingebauten Komponenten verboten wird. Diese Praxis erschwert laut einem Gutachten einen Austausch oder eine Reparatur.

  1. Geplante Obsoleszenz Gesetz soll Mindestnutzungsdauer für Elektronik erzwingen
  2. Zendock Dockingstation für Macbook Pro und Retina-Modelle
  3. Geplante Obsoleszenz Grünen-Gutachten kritisiert verklebtes Macbook Pro

Security: Gefährliche Lücke im Linux-Kernel
Security
Gefährliche Lücke im Linux-Kernel

Über eine Schwachstelle im Linux-Kernel kann sich ein lokaler Angreifer von einem eingeschränkten Konto Root-Rechte verschaffen. Die Schwachstelle besteht bereits seit mehreren Jahren. Die Lücke wurde klammheimlich geschlossen.

  1. Polizei Apple hat Warteliste für Umgehung der iPhone-Verschlüsselung
  2. Security D-Link patcht Sicherheitslücken in Routern und IP-Kameras
  3. Stonesoft Intel bietet 389 Millionen Euro für Firewall-Anbieter

Zum Artikel