Anonymous Zwei Jahre Haft als Mindeststrafe für Hacker in der EU

Ein Gesetzentwurf des EU-Parlaments sieht eine Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis für Hacker und Cyberkriminelle vor. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf Social Hacking von Gruppen wie Anonymous. Im Sommer 2012 soll das Gesetz verabschiedet sein.

Anzeige

Cyberangriffe sollen in der Europäischen Union eine Straftat werden, auf die eine Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis steht. Auch der Besitz von Hackersoftware und Hackertools solle ein Straftatbestand werden, teilte das EU-Parlament mit. Dem Gesetzentwurf (PDF) stimmten im Innenausschuss 50 Parlamentarier bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen zu.

Zugleich sollen Unternehmen zu vorbeugenden Schutzmaßnahmen und zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet werden.

"Wir haben es zunehmend mit schwerkriminellen Angriffen zu tun, die mitunter sogar im Rahmen des organisierten Verbrechens durchgeführt werden", sagte die Berichterstatterin des Europaparlaments für die Richtlinie zu Angriffen auf Informationssysteme, Monika Hohlmeier (CSU). "Der Innenausschuss hat sich für eine konsequente EU-weite Bestrafung solcher kriminellen Angriffe ausgesprochen. Leichte Fälle, bei denen kein Schaden entsteht, sollen hingegen bewusst von den Strafen dieser Richtlinie ausgenommen werden, um oftmals jugendlich unüberlegte Hacker nicht zu kriminalisieren", so Hohlmeier.

Ziel sei eine politische Einigung zwischen EU-Parlament und -Rat über die Richtlinie bis zum Sommer 2012.

Auch Social Hacking stärker sanktioniert

Menschen aus Hackerkollektiven wie Anonymous sind von der neuen EU-Richtlinie ausdrücklich nicht ausgenommen. Eine Sprecherin von Hohlmeier sagte Golem.de: "Die Höchststrafe muss mindestens zwei Jahre sein, der Richter kann aber auch darüber hinausgehen. Die Mindeststrafe soll aber bei zwei Jahren liegen." Auch bei Social Hackern wie Anonymous handele es sich "immer um den unautorisierten Zugang und das unautorisierte Abfangen von Daten. Und dann ist das eine Straftat im Sinne des Gesetzentwurfs." Ein Zusammenhang zu den Gewinnabsichten der organisierten Cyberkriminalität sei "ein erschwerender Umstand, aber nicht Voraussetzung" für ein Greifen der Richtlinie, sagte die Sprecherin.

Der Jurist Jens Ferner sagte Golem.de, bislang gelte in Deutschland in solchen Fällen eine Maximalstrafe von zwei Jahren Haft. "Wir bewegen uns im Regelfall bei solchen Delikten im Bereich des Paragrafen 303a Strafgesetzbuch, der bis zu zwei Jahre vorsieht. Wer dann noch die Computersabotage nach 303b Strafgesetzbuch begeht, riskiert sogar bis zu drei Jahre."


Anonymer Nutzer 02. Apr 2012

wieder einführen? Es wäre wirklich fair bei all dem geistigen Abpfiff den diese...

samy 01. Apr 2012

+1 Michael hat recht, siehe hier: http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht...

samy 31. Mär 2012

Und was ist mit denen die meinen dazu gehören, waber wirklich inaktive sind, also auch...

samy 30. Mär 2012

Dafür gibts aber keine 2 Jahre Haft. Man sollte die Dinge nicht durcheinander bringen...

cry88 30. Mär 2012

ganz ehrlich, wenn du bisher noch nich aufgefallen bist, dann solltest du wenn du nur...

Kommentieren




Anzeige
  1. Stellvertretender Teamleiter (m/w) IT-Helpdesk
    Rhenus AG & Co. KG, Holzwickede
  2. EWM Junior Consultant (m/w)
    Fresenius Netcare GmbH, Bad Homburg (Reisebereitschaft)
  3. Softwareentwickler / Softwareentwicklerin
    BBF GmbH, München und Dresden
  4. Fachexperte (m/w) SAP-Basis
    über Invenimus Personalberatung GmbH, Großraum Leipzig

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Sailfish-Smartphone

    Jolla stellt "The Other Half" vor

  2. Internet und Krieg

    Wenn Social Networks zum Schützengraben werden

  3. Instant Messenger

    Whatsapp in Deutschland immer beliebter

  4. Milliarden-Deal

    Yahoo kauft Blogging-Plattform Tumblr

  5. Electronic Arts

    Leitender EA-Entwickler bezeichnet Wii U als "Mist"

  6. Apple-Zulieferer

    Wieder drei Suizide bei Foxconn

  7. Cast AR

    Gefeuerte Valve-Entwickler zeigen Räumliche-Objekte-Brille

  8. Ventus

    Mit der Netzgemeinde gegen den Klimawandel

  9. Offline-Karten-App für Android

    Maps With Me Pro gratis in Amazons App-Shop

  10. Linux-Kernel

    P-States verringern Leistungsaufnahme auf Intel-CPUs



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
XPS 10 und Surface: Deutliche Preissenkungen bei Windows-RT-Tablets
XPS 10 und Surface
Deutliche Preissenkungen bei Windows-RT-Tablets

Zwei Hersteller von Windows-RT-Tablets haben die Preise ihrer Geräte gesenkt, für einige deutlich. Dell senkt die Preise direkt um ein Drittel und Microsoft gibt das ziemlich teure Type oder Touch Cover dazu. Die nächste RT-Generation soll sogar noch billiger werden.

  1. Microsoft Verkauf des Surface Pro startet am 31. Mai
  2. Neue Firmware Update macht das Surface RT lauter
  3. Windows-Tablet Microsoft wird neue Surface-Serie ankündigen

WebRTC und Odinmonkey: Firefox-22-Beta enthält große Neuerungen
WebRTC und Odinmonkey
Firefox-22-Beta enthält große Neuerungen

Mozilla hat Firefox 22 in einer Betaversion veröffentlicht, die einige große Neuerungen enthält. So wird WebRTC mit allen Bestandteilen in der Standardeinstellung unterstützt und mit Odinmonkey wird Javascript fast so schnell wie nativer Code. Damit aber nicht genug.

  1. Mozilla Firefox 21 mit H.264-Unterstützung veröffentlicht
  2. Webvideo Firefox spielt H.264 bald hardwarebeschleunigt ab
  3. Firefox 22 Aurora Mozilla hält an Cookie-Blockade fest

Zensur im Iran: "Das Internet muss an die Kette"
Zensur im Iran
"Das Internet muss an die Kette"

Im Iran werden kurz vor der Wahl verstärkt ausländische Webseiten gefiltert und die ohnehin langsame Surfgeschwindigkeit nochmals gedrosselt. Damit sei das iranische Intranet - auch Halal genannt - weitgehend fertig, sagen Aktivisten.

  1. Offline Syrien erneut vom Internet abgeschnitten
  2. Lokalisierung Spiele verboten!
  3. Zensur Iranische Behörden sperren VPNs

Zum Artikel