Anonyme Veröffentlichungen Gema gewinnt gegen Musikpiraten

Für Musikstücke mit anonymem Verfasser müssen Gebühren an die Gema bezahlt werden - das sagt die Gema, und das Amtsgericht Frankfurt (Main) gibt ihr Recht. Die Verwertungsgesellschaft hatte gegen den Verein Musikpiraten geklagt. Der will in Berufung gehen.

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Das Frankfurter Amtsgericht (Main) hat die Musikpiraten dazu verurteilt, der Gema die ausstehenden Lizenzgebühren für ein Creative-Commons-Musikstück eines anonymen Verfassers zu zahlen. Damit stützt das Gericht die Argumentation der Gema. Sie hatte es abgelehnt, für das Stück die Gemeinfreiheit zu bestätigen, da es anonym eingereicht worden sei. Der Streit basiert auf der sogenannten Gema-Vermutung: Wer Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss beweisen, dass sie nicht der Gema unterliegen oder Gebühren zahlen. Die Gema forderte Gebühren in Höhe von 68 Euro, verklagte nach der Weigerung der Musikpiraten den Verein und bekam schließlich in erster Instanz recht. In der Klageschrift behauptete die Gema laut den Musikpiraten, dass das "gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik" von der Gema vertreten werde. Die Musikpiraten sind anderer Meinung. So habe die Gema keine Wahrnehmungsverträge mit Jamendo.com oder ccmixter.org. Auf ccmixter.org wurde der beanstandete Song Dragonfly von Texas Radio veröffentlicht.

Neue Konflikte mit Gema drohen

Die Musikpiraten wollen nun in Berufung gehen und warten derzeit auf die schriftliche Begründung des Urteils. Nach ihren Angaben geht es ihnen nicht um die 68 Euro. Sie wollen ein Grundsatzurteil zur Veröffentlichung von Musikstücken unter Pseudonymen herbeiführen.

Die Musikpiraten haben parallel zur Urteilsverkündung einen weiteren Creative-Commons-Sampler veröffentlicht. Auch dieser enthält wieder ein Stück von Texas Radio und wird vermutlich erneut für Probleme mit der Gema sorgen.


ZeroSama 28. Aug 2012

..er/sie regt sich drüber auf. ;)

ZeroSama 28. Aug 2012

Du meinst die GEZ-/Rundfunkanstalten-Logik. ;) Ich sag ja immer; Alle Autos vor dem...

azeu 28. Aug 2012

d.h. die GEMA darf auch dann eine Gebühr verlangen, wenn sie gar keine Leistungen...

a.nym 28. Aug 2012

Das Interessiert spätestens ab dem EU-Gerichtshof niemanden mehr .... die lassen da...

Funky303 28. Aug 2012

Aber niemand weiß, wer oder was sich hinter dem angemahnten Pseudonym verbirgt. Folglich...

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