Anonyme Nutzerdaten Onlineredakteur droht Beugehaft

Ein Onlineredakteur des Bewertungsportals Klinikbewertungen.de soll für fünf Tage in Beugehaft. Damit will das Amtsgericht Duisburg die Herausgabe der Daten eines Forennutzers erzwingen.

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Weil sich ein Onlineredakteur weigert, die Daten eines Forennutzers herauszugeben, hat ein Richter am Amtsgericht Duisburg fünf Tage Beugehaft gegen ihn verhängt. Eine Therapeutin, die in dem Forum schlecht bewertet worden war, hatte Strafanzeige gegen denjenigen gestellt, der sie bewertet hatte. Der Redakteur sollte als Zeuge die Daten des Forennutzers herausgeben. Er hat dagegen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Er beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und hat die Herausgabe der Daten bereits fünfmal verweigert.

Zu Hause von Polizei abgeholt

Der zuständige Richter habe ihm mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft auf die zügige Herausgabe der Nutzerdaten bestehe, erzählte der Onlineredakteur, der anonym bleiben will, Golem.de. Anfang des Monats sei er von zwei Polizeibeamten zu einer weiteren Vernehmung abgeholt worden. Da er abermals die Nutzerdaten nicht herausgegeben habe, habe der Richter eine fünftägige Beugehaft verhängt. Den Vollstreckungstermin kenne er nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Angaben des Redakteurs bisher nicht entschieden, ob es die Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 2709/12) annimmt. Allerdings hätte sie auch keine aufschiebende Wirkung für die Beugehaft. Der Redakteur ist weiter entschlossen, die Nutzerdaten nicht herauszugeben.

Grund für den Rechtsstreit ist die schlechte Bewertung einer Therapeutin der Rehaklinik Bad Hamm in Nordrhein-Westfalen auf Klinikbewertungen.de. Sie beanstandete eine Passage eines anonymen Forennutzers, die sie als beleidigend empfand. Der Redakteur löschte diese wenige Stunden, nachdem er darauf aufmerksam gemacht geworden war. Dennoch erstattete die Frau Anzeige wegen "übler Nachrede". Der Redakteur wurde als Zeuge vernommen und sollte dabei die Informationen des Forennutzers preisgeben.

Forumsbeitrag gleich Leserbrief?

Er beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach Artikel 5 des Grundgesetzes, das unter anderem Journalisten das Recht gibt, die Auskunft über Dritte zu verweigern. Der Redakteur argumentiert, ein Forenbeitrag sei als Leserbrief und damit als redaktioneller Beitrag zu betrachten. Zwar würden Beiträge nur stichprobenartig oder auf einen Hinweis hin überprüft, das gelte aber auch als redaktionelle Aufarbeitung. Diese Vorgehensweise sei sowohl bei großen Medien als auch bei Bloggern üblich.

Das Amtsgericht vertritt dagegen die Ansicht, das Posting sei nicht redaktionell aufgearbeitet worden. Es handle sich nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO um die bloße Einstellung eines Textes, der Redakteur habe daher nicht das Recht, die Identität des Urhebers zu verschweigen.

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, stützt die Ansicht des Onlineredakteurs. Forenbeiträge seien Diskussionen zu einem redaktionellen Text und gleichzusetzen mit anonymen "Zuschriften Dritter, die im redaktionellen Teil der Zeitung oder Zeitschrift dokumentiert werden". Daher seien sie vom Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 5 StPO abgedeckt, schreibt Stadler in seinem Blog zu einem ähnlichen Fall bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Der Zeitung drohte eine Durchsuchung der Redaktionsräume, sie gab schließlich die Nutzerdaten heraus.

Verfassungsgericht soll für Rechtssicherheit sorgen

Es gehe ihm um den Schutz anonymer Poster, sagte der Onlineredakteur von Klinikbewertungen.de Golem.de. Der Gründer des Bewertungsportals, Jürgen Wehner, habe in einem identischen Fall wie dem aktuellen vor dem Amtsgericht in Flensburg ebenfalls auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen. Der Richter dort habe das akzeptiert. Nun solle das Verfassungsgericht Rechtssicherheit schaffen.


Moe479 15. Feb 2013

selbst das könnte jetzt schon eine wage unterstellung/theorie sein, spezifizieren sie...

M aus H an der E 15. Feb 2013

Genauer Wortlaut nicht, aber den Artikeln anderer Webseiten nach geht es um etwas mehr...

redwolf 14. Feb 2013

Ja, richtig und Helmut Kohl war Angeklagter und kein Zeuge.

redwolf 14. Feb 2013

Hinzukommt warscheinlich dann auch eine Beweislastumkehr. Der Zeuge findet sich dann in...

Garius 14. Feb 2013

xD Jetzt bin ich aber beruhigt. Mein erster Gedanke war auch der an ein beleidigtes...

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