Der Erwerb: Kauf oder Lizenz?

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In einem zentralen Punkt des Urteils geht es um die Frage, ob es sich bei dem Onlineerwerb einer Softwaredatei um einen Kauf oder einen reinen Lizenzvertrag handelt. Die Rechtswissenschaft hat sich seit Jahren über diesen Punkt gestritten. Die Wirtschaft hatte sich immer auf den Standpunkt gestellt, dass es beim Erwerb einer unkörperlichen Werkkopie (Musikdatei, Computerprogramm, E-Book etc.) nicht um einen Kauf, sondern einen Lizenzvertrag handelt. Der Unterschied ist von erheblicher Bedeutung. Bei einem Kauf wird der Erwerber Eigentümer der Kopie. Bei einem Lizenzvertrag erhält er nur (mehr oder weniger erheblich beschränkte) Nutzungsrechte an dem jeweiligen Inhalt. Wird beim Erwerb Eigentum übertragen, hat der Erwerber als Eigentümer weitgehende Rechte an dem Kaufgegenstand, die ihm auch nicht ohne weiteres verwehrt werden können - zum Beispiel durch die Nutzungsbedingungen. Eine Nutzungslizenz kann dagegen annähernd beliebig beschränkt werden, zum Beispiel indem der Weiterverkauf des Nutzungsrechts untersagt wird.

Der EuGH hat nun - einigermaßen überraschend - ganz klargestellt, dass die Veräußerung von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren einen Kauf darstellt und dass der Erwerber Eigentümer der Kopie wird. Dies gelte unabhängig davon, ob der Kunde eine Datei oder eine physische Kopie erhält. Voraussetzung ist, dass die Datei zur dauerhaften Nutzung, also nicht etwa nur verliehen, vermietet oder zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassen wird. Das ist bei Computerprogrammen (vor allem im Verbraucherverkehr) in aller Regel der Fall, ebenso beim Erwerb von Musikdateien oder Downloads von Filmen und E-Books.

 Analyse: Was das EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware bedeutetErschöpfungsgrundsatz auch für Softwaredownloads 

Atalanttore 07. Jul 2012

Habe hier noch ein paar alte originalverpackte Windows-Installations-OEM-CDs rumliegen...

Moe479 07. Jul 2012

aktivieren und deaktivieren ... aber ich habe doch garkeine internet ... ;) es geht nicht...

kinderschreck 05. Jul 2012

Es reicht doch wenn das Angebot nicht aus einer "offensichtlich rechtswidrigen Quelle...

fratze123 05. Jul 2012

ich habe mir nun schon ETLICHE ea-spiele gebraucht gekauft. das einzige problem bei...

fratze123 05. Jul 2012

drm ist drm. egal, ob es steam oder origin heisst. ich komme wunderbar ohne die...

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