Amazons Appstore Gericht sieht keine irreführende Werbung

Apple hat in einem Aspekt des Rechtsstreits um die Bezeichnung Appstore verloren. Das Gericht erkannte in Amazons Appstore keine irreführende Werbung. Damit unterlag Apple vor Gericht erneut gegen Amazon.

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Im Rechtsstreit zwischen Apple und Amazon um den Begriff Appstore hat das kalifornische Bezirksgericht entschieden, dass Amazon mit dem eigenen Appstore keine irreführende Werbung betreibe, berichten Bloomberg und Reuters.

Die zuständige Richterin erklärte, dass das Gericht keinen Beleg für den Vorwurf finden konnte, dass Amazon direkt oder indirekt behaupten würde, dass der eigene Appstore für Android die Eigenschaften und Qualitäten von Apples App Store nachbilden würde. Dies hatte Apple Amazon vorgeworfen, konnte dafür laut Gericht aber keine Belege liefern. Damit darf Amazon den eigenen Appstore weiterhin so nennen.

Nach Auffassung von Apple habe Amazon irreführende Werbung für den Appstore für Android betrieben. Im März 2011 ging Amazon mit dem Appstore für Android an den Start und vertreibt darüber Android-Anwendungen. Auf den Kindle-Fire-Geräten von Amazon ist der Appstore vorinstalliert und die Geräte können nicht ohne weiteres Applikationen aus Googles Play Store beziehen.

Amazons Appstore gibt es für beliebige Android-Geräte

Für andere Android-Geräte steht Amazons Appstore als separate App zur Verfügung. Seit Ende August 2012 gibt es den Appstore auch für Deutschland. Amazon bietet jeden Tag eine eigentlich kostenpflichtige Anwendung für 24 Stunden gratis zum Download an.

Apple wollte eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirken und damit erreichen, dass Amazons Appstore seinen Namen ändern muss. Damit scheiterte Apple Mitte 2011. Im Hauptsacheverfahren ging es nun um die Frage, ob Amazon mit dem Appstore irreführende Werbung betreibe. Zudem wirft Apple Amazon vor, gegen Markenrechte des Unternehmens zu verstoßen.

Nach Auffassung von Apple handele es sich bei App Store um eine Marke von Apple. Gegen die Eintragung der Marke App Store hatte Microsoft beim zuständigen US-Patent- und Markenamt Einspruch eingelegt. Microsoft meint, dass der Begriff App Store eine allgemeine Bezeichnung für Softwareshops darstelle.

Apple behauptete vor Gericht, den Begriff Apps etabliert zu haben. Die meisten Kunden würden bei der Bezeichnung App Store an ein Apple-Produkt denken. Dem widersprach Amazon vor Gericht und meint, dass der Begriff App Store einen Oberbegriff für Softwareshops darstelle. Als Beleg brachte Amazon Zitate des verstorbenen Apple-Gründers und langjährigen Konzernchefs Steve Jobs vor.

Apple nutzt App Store wiederholt als Oberbegriff

In einer Keynote sprach Jobs von "vier App Stores für Android". Aber auch Tim Cook, Jobs' Nachfolger als Apple-Chef, verwendete App Store als Oberbegriff, erklärte Amazon. In einer Keynote von Cook habe er von "der Anzahl von App Stores" gesprochen, obwohl es laut Apple ja nur den einen eigenen App Store gibt.

Im August 2013 wird die Verhandlung fortgesetzt, dann geht es um die Frage der App-Store-Markenrechte.


elgooG 03. Jan 2013

So oder so, war eine Verwechslungsgefahr schlichtweg nie gegeben. Amazon hat überall...

Johnny Cache 03. Jan 2013

Die Runde haben sie gewonnen, aber wehe jemand versucht einen Pizza Service zu...

moppi 03. Jan 2013

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