Amazon Patent auf digitalen Gebrauchtmarkt

Wer Bücher von seinem Kindle oder Spiele von Steam weiterverkaufen möchte, kann das derzeit nicht - rechtlich ist das umstritten. Jetzt hat sich Amazon ein Patent auf die Technologie zur Übertragung von Daten gesichert.

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Buch gelesen, Film gesehen und Game gespielt? Wer das teuer gekaufte Werk dann nicht mehr braucht, hat in der digitalen Welt ein Problem: Einen Gebrauchtmarkt für digitale Güter gibt es weder auf dem Kindle von Amazon, bei Apples iTunes noch bei Steam von Valve. Immerhin hat Amazon bereits im Jahr 2009 ein Patent beim United States Patent and Trademark Office eingereicht, das am 29. Januar 2013 unter der Nummer 8,364,595 tatsächlich gewährt wurde, so die Spieleseite Gamersglobal.de.

Das Patent beschreibt, wie ein digitales Werk aus einem Nutzerkonto übertragen wird und dabei beim alten Account alle Daten dauerhaft entfernt werden. Die Anzahl der Übertragungen lässt sich vom Anbieter festlegen - was unter anderem dem Problem entgegenwirken würde, dass digitale Inhalte, anders als ein Buch, keine Abnutzungserscheinungen haben.

Amazon selbst hat bereits gewisse Erfahrungen in der Übertragung von digitalen Inhalten. US-Nutzer des Kindle können bestimmte Bücher verleihen: Dann haben sie selbst solange keinen Zugriff darauf, wie Freunde oder Verwandte auf ihrem Kindle in dem Werk schmökern. Hierzulande gibt es dieses Angebot nicht - Familien, die gleichzeitig auf ein E-Book zugreifen möchten, machen dies für gewöhnlich, indem sie sich einen Account teilen, was einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen darstellt.

Der überwiegende Teil der Firmen, die mit digitalen Inhalten ihr Geld verdienen, wehrt sich vehement gegen den Weiterverkauf ihrer Produkte. Ob Amazon selbst einen solchen Gebrauchtmarkt einrichten will, ist unklar. Rein theoretisch könnte das Unternehmen mit seinem Patent auch einfach Konkurrenten das Etablieren von digitalen Second-Hand-Shops schwermachen.

Die Einschränkungen beim Weiterverkauf von Gebrauchtgütern über das Netz sind rechtlich umstritten. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Januar 2013 eine Klage gegen Valve Software eingereicht, den Betreiber des Spieleshops Steam. Die Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Computerspiele genauso wie Brettspiele oder andere Waren weiterverkauft werden können.


Tuxianer 07. Feb 2013

... ist unwirksam, weil gesetzwidrig. Und nicht von Amazon erdacht. Und seit vielen...

Tuxianer 07. Feb 2013

Allgemein kann Amazon kein Patent für das Übertragen digitaler Inhalte erworben haben...

Trockenobst 06. Feb 2013

Nur wenn man dies Negativ sieht. An der Macht des Faktischen kommt der Markt nicht...

sofias 06. Feb 2013

eine schöne steilvorlage in sachen copyright und eigentum. der verkauf einer ware gibt ja...

Missingno. 06. Feb 2013

Wie sagt man bei Ergo? "Aber die Idee ist gut!" Und wenn sich selbst ein Videospielblog...

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