Amazon Patent auf digitalen Gebrauchtmarkt

Wer Bücher von seinem Kindle oder Spiele von Steam weiterverkaufen möchte, kann das derzeit nicht - rechtlich ist das umstritten. Jetzt hat sich Amazon ein Patent auf die Technologie zur Übertragung von Daten gesichert.

Anzeige

Buch gelesen, Film gesehen und Game gespielt? Wer das teuer gekaufte Werk dann nicht mehr braucht, hat in der digitalen Welt ein Problem: Einen Gebrauchtmarkt für digitale Güter gibt es weder auf dem Kindle von Amazon, bei Apples iTunes noch bei Steam von Valve. Immerhin hat Amazon bereits im Jahr 2009 ein Patent beim United States Patent and Trademark Office eingereicht, das am 29. Januar 2013 unter der Nummer 8,364,595 tatsächlich gewährt wurde, so die Spieleseite Gamersglobal.de.

Das Patent beschreibt, wie ein digitales Werk aus einem Nutzerkonto übertragen wird und dabei beim alten Account alle Daten dauerhaft entfernt werden. Die Anzahl der Übertragungen lässt sich vom Anbieter festlegen - was unter anderem dem Problem entgegenwirken würde, dass digitale Inhalte, anders als ein Buch, keine Abnutzungserscheinungen haben.

Amazon selbst hat bereits gewisse Erfahrungen in der Übertragung von digitalen Inhalten. US-Nutzer des Kindle können bestimmte Bücher verleihen: Dann haben sie selbst solange keinen Zugriff darauf, wie Freunde oder Verwandte auf ihrem Kindle in dem Werk schmökern. Hierzulande gibt es dieses Angebot nicht - Familien, die gleichzeitig auf ein E-Book zugreifen möchten, machen dies für gewöhnlich, indem sie sich einen Account teilen, was einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen darstellt.

Der überwiegende Teil der Firmen, die mit digitalen Inhalten ihr Geld verdienen, wehrt sich vehement gegen den Weiterverkauf ihrer Produkte. Ob Amazon selbst einen solchen Gebrauchtmarkt einrichten will, ist unklar. Rein theoretisch könnte das Unternehmen mit seinem Patent auch einfach Konkurrenten das Etablieren von digitalen Second-Hand-Shops schwermachen.

Die Einschränkungen beim Weiterverkauf von Gebrauchtgütern über das Netz sind rechtlich umstritten. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Januar 2013 eine Klage gegen Valve Software eingereicht, den Betreiber des Spieleshops Steam. Die Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Computerspiele genauso wie Brettspiele oder andere Waren weiterverkauft werden können.


Tuxianer 07. Feb 2013

... ist unwirksam, weil gesetzwidrig. Und nicht von Amazon erdacht. Und seit vielen...

Tuxianer 07. Feb 2013

Allgemein kann Amazon kein Patent für das Übertragen digitaler Inhalte erworben haben...

Trockenobst 06. Feb 2013

Nur wenn man dies Negativ sieht. An der Macht des Faktischen kommt der Markt nicht...

sofias 06. Feb 2013

eine schöne steilvorlage in sachen copyright und eigentum. der verkauf einer ware gibt ja...

Missingno. 06. Feb 2013

Wie sagt man bei Ergo? "Aber die Idee ist gut!" Und wenn sich selbst ein Videospielblog...

Kommentieren




Anzeige
  1. Test Manager (m/w)
    Wirecard Technologies GmbH, Aschheim near Munich
  2. Ingenieur Elektrotechnik / Informationstechniker (m/w)
    IT Solutions GmbH, Frankfurt am Main
  3. Business Analyst (m/w)
    DB HR Solutions GmbH, Eschborn
  4. Mobile Backend Developer (m/w)
    insparx GmbH, Munich

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Next Browser angeschaut

    Android-Browser mit Gestensteuerung

  2. Kinect für Windows

    Xbox-One-Sensor kommt 2014 auch für PC

  3. Chrome 28 Beta

    Blink sorgt für kürzere Ladezeiten

  4. Scanadu Scout

    Tricorder für 150 US-Dollar

  5. Steifes Kabel

    iPhone am Schwanenhals

  6. Need for Speed Rivals

    Verfolgungsjagden zwischen Cops und Rasern

  7. Digitimes

    Windows-8-Tablets sollen 8 Prozent des Marktes erreichen

  8. Doc Patch

    Das Grundgesetz wird Open Data

  9. Bibliotheca Augusta

    Bibliothek stellt Buchscans unter Creative-Commons-Lizenz

  10. 802.11ac

    Erster Chipsatz für WLAN mit 1,7 GBit/s



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Innodisk: Winzige NanoSSD erreicht 480 MByte/s
Innodisk
Winzige NanoSSD erreicht 480 MByte/s

Der taiwanische SSD-Hersteller Innodisk stellt mit seiner NanoSSD eine regelrecht winzige SSD mit SATA-Unterstützung vor. Die NanoSSD hat nur etwa 1 Prozent der Größe einer 2,5-Zoll-SSD und speichert bis zu 64 GByte.

  1. SSDs Seagate meint es ernst
  2. HGST SSD erreicht 1,2 GByte pro Sekunde dank SAS12
  3. Toshiba SSDs bis 512 GByte mit 19-Nanometer-Flash

Chrome: Google spricht und hört zu
Chrome
Google spricht und hört zu

Mit der neuen Version von Google Chrome können Anwender nicht nur per Mikrofon Suchanfragen bei Google starten, sondern erhalten auch eine gesprochene Antwort. Sogar Anschlussfragen beantwortet die Suchmaschine.

  1. Google Chrome 27 lädt Webseiten schneller
  2. Browser Offline-Cache für Chrome
  3. Notizzetteldienst Inoffizielles Plugin macht Google Keep nützlicher

Steve Wilhite: Ehrung für den Erfinder des "Jif"-Formates
Steve Wilhite
Ehrung für den Erfinder des "Jif"-Formates

Steve Wilhite, früherer Mitarbeiter von Compuserve, hat einen Webby Award für die Entwicklung des Grafikformates Gif erhalten. Aus diesem Anlass hat der Erfinder noch einmal auf der korrekten Aussprache beharrt.

  1. Adobe Photoshop Express jetzt auch für Windows 8
  2. World Press Photo Award Wie viel Photoshop verträgt ein Reportagebild?
  3. Animation Motion-Capture-Verfahren ohne Marker

Zum Artikel