Adresshandel Neues Melderecht eine "Nacht-und-Nebel-Aktion"

Weitere Kritiker nehmen das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens auseinander. Die unter dem Druck der Direktmarketing- und Inkassounternehmen entstandene Vorlage könnte gegen die Verfassung verstoßen.

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Die Piratenpartei und der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert haben das verabschiedete Gesetz (PDF) zur Fortentwicklung des Meldewesens kritisiert. Weichert und die Piraten bezeichneten die Verabschiedung am 29. Juni 2012 als "Nacht-und-Nebel-Aktion".

Im Gesetzentwurf vom September 2011 hieß es noch, die Weitergabe von Namen, akademischen Titeln und Anschriften sollte nur nach einem Opt-in möglich sein. Die Daten dürften nicht für Werbung oder den Adresshandel verwendet werden, "es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt".

Unter dem Druck der Direktmarketing- und Inkassounternehmen änderte die Bundesregierung die Formulierung. Im nun verabschiedeten Gesetz heißt es: "Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten [...] zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung [...] sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen." Aus dem Opt-in, also der ausdrücklichen Zustimmung, wurde ein Opt-out. Dieses gilt zudem nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

Auch ein ursprünglich vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen hat die Koalition beseitigt, kritisierte die Piratenpartei. "Da der Staat eine Meldepflicht der Bürger gesetzlich verankert hat, sind die Behörden im Gegenzug verpflichtet, mit diesen zwangsweise erhobenen Daten sorgfältig umzugehen. Diese Sorgfaltspflicht wurde wirtschaftlichen Interessen der Werbetreibenden geopfert. Dies ist ein weiterer Datenskandal erster Ordnung", sagte Vizeparteichef Markus Barenhoff. "Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird, und der Staat mit diesem Gesetz gegen seine Sorgfaltspflicht aufs Gröbste verstößt, stellt sich die Frage, ob die Verfassungskonformität überhaupt noch gegeben ist."

Weichert erklärte, dass viele Adresshändler bereits für Gläubiger auftragshalber Meldeauskünfte ermitteln und diese danach für eigene Zwecke weiternutzen. Diese illegale Praxis solle nun anscheinend legalisiert und massiv ausgeweitet werden. Weichert: "Ich bin schockiert über Form und Inhalt der Gesetzgebung. An Kommunen und Datenschützern vorbei werden hier wirtschaftliche Lobbyinteressen bedient. " Der Bundesrat muss dem Gesetz jedoch noch zustimmen.


Der Spatz 07. Jul 2012

Ach da werden dann alle ohne Handy eingesperrt und die anderen per Handyortung...

Chris71 06. Jul 2012

Was in dem Artikel als "elektronisches Widerspruchsrecht" bezeichnet wird, meint wohl das...

Accolade 06. Jul 2012

Die Entscheider müssen damit Rechnen das Ihre eigenen Adresse Eingetragen werden. Zur not...

ma_il 06. Jul 2012

Nicht waehlen will gelernt sein, sondern Medienkonsum. Wenn man anfaengt, Quellen zu...

Henny T 06. Jul 2012

Die derzeitige Aufstellung der Bundesregierung verkommt zusehends und wird den Strukturen...

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