Die Münchner Kriminalpolizei hat in einer Pressemeldung davor gewarnt, auf
eigene Faust gegen Kinderpornografie zu ermitteln und nach solchen Bildern zu
suchen, da bereits die gezielte Suche danach strafbar sei. Nach Angaben des
Sprechers des Münchner Polizeipräsidiums ist dagegen das zufällige Finden
kinderpornografischer Abbildungen nicht strafbar und sollte sofort der Polizei
gemeldet werden.
Kommentar:
Vor diesem Tip kann man nach
Aussagen von Rechtsexperten nur warnen, da die
"Zufälligkeit" nur in den seltensten Fällen zweifelsfrei nachweisbar ist und man
selber mit der Beschlagnahme des PCs und einer Anzeige durch die zuständige
Staatsanwaltschaft rechnen muß. Um es noch einmal klarzustellen: Bereits der
Besitz ist strafbar - dazu zählt auch die Festplatte, auf der der Browser-Cache
liegt, sowie der Arbeitsspeicher des PCs - und kann mit bis zu einem Jahr Haft
oder Geldstrafe
belegt werden.
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