Urteil Galaxy Tab 10.1 ahmt Apples iPad in unlauterer Weise nach

Samsung darf die beiden Android-Tablets Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Denn Samsung verstößt mit seinen Tablets gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. In anderen Punkten wurden Apples Vorwürfe gegen Samsung nicht bestätigt.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Samsung die beiden Android-Tablets Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland anbieten darf. Nach Ansicht des Gerichts verstößt Samsung mit dem Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, weil das Galaxy Tab 10.1 Apples iPad in unlauterer Weise nachahmt. Samsung nutzt demnach das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPads unlauter aus.

In der Frage des Geschmacksmusters folgte das Gericht Apple jedoch nicht. Apple hatte Samsung beschuldigt, mit dem Galaxy Tab 10.1 ein von Apple eingetragenes Geschmacksmuster zu verletzen. Dem widerspricht das Oberlandesgericht Düsseldorf nun allerdings, nachdem auf Basis dieses Geschmacksmusters die erste einstweilige Verfügung gegen Samsung ergangen ist. Die aktuelle Entscheidung betont, dass das von Apple eingetragene Geschmacksmuster bereits vorher von anderen Firmen verwendet wurde. So gab es vorher bereits beim US-Patentamt eine entsprechende Eintragung für das sogenannte Ozolins-Design - einen rahmenlosen Flachbildschirm.

Außerdem konnte das Oberlandesgericht Düsseldorf nicht erkennen, dass sich Apples iPad und das Galaxy Tab 10.1 so stark ähneln. Die beiden Tablets unterschieden sich deutlich genug voneinander, urteilte das Gericht. Das von Apple angemeldete Geschmacksmuster bestehe aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das Galaxy Tab 10.1 sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und einem verklammernden Rahmen.

Die aktuelle Entscheidung betrifft ausdrücklich nicht das Galaxy Tab 10.1N von Samsung. Samsung hatte das Galaxy Tab 10.1 überarbeitet und als N-Modell auf den Markt gebracht, um das vom Gericht ausgesprochene Verkaufsverbot für das Android-Tablet zu umgehen. Eine Entscheidung zum Fall des Galaxy Tab 10.1N wird am 9. Februar 2012 erwartet.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Allerdings geht es in dem Fall bisher nur um die einstweilige Verfügung. Das Hauptsacheverfahren hat in der Angelegenheit noch nicht begonnen. Bisher durfte Samsung das Galaxy Tab 7.7 nicht in Deutschland anbieten. Mit dem Urteil steht Samsung nun der Weg frei, das Galaxy Tab 7.7 auf dem deutschen Markt offiziell zu verkaufen.


Endwickler 02. Feb 2012

Beispiel: http://www.computerwoche.de/heftarchiv/1984/37/1175769/

Clown 01. Feb 2012

Oxymoron-Alarm!

Yeeeeeeeeha 01. Feb 2012

Besonders flache Tablets mit minimalistischer Front und weitgehendem Verzicht auf...

AndyGER 31. Jan 2012

Von mir aus. Wenn Du dann gut schlafen kannst ... ^.^

Dr.White 31. Jan 2012

Das mit den Buchstaben danach versteh ich nicht. Meinst Du damit 2g 3g 3gs 4s...

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