Megaupload GVU stellt Haftungsprivileg für Filehoster in Frage

Nach der Schließung des Filehosters Megaupload will die GVU die Abschaffung des Haftungsprivilegs für Hoster. Dieses besagt, dass Diensteanbieter für die Inhalte ihrer Nutzer nur dann verantwortlich sind, wenn sie von diesen Kenntnis haben.

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Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), so sollen File- und Streamhoster, die das Hochladen von viel nachgefragten Dateien finanziell belohnen, für die auf ihren Servern gespeicherten Inhalte grundsätzlich haften. Bisher gilt genau das umgekehrte Prinzip: Ein Webhoster haftet zunächst einmal nicht für die Inhalte seiner Nutzer, es sei denn, er erlangt Kenntnis über eine Rechteverletzung.

"Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass ein Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er gegebenenfalls selbst darlegen müssen", sagte GVU-Chef Matthias Leonardy. Die Betreiber von Filehoster müssten sich darüber im Klaren sein, dass sie durch Provisionszahlungen das Hochladen von Raubkopien fördern.

Laut GVU haben 13 File- beziehungsweise Streamhoster auf das Vorgehen gegen Megaupload reagiert und ihre Belohnungsprogramme für das Hochladen besonders begehrter Dateien deaktiviert. Interne Analysen der GVU hätten gezeigt, dass dies bei den Anbietern zur einem signifikanten Nutzerrückgang geführt habe, während File- und Streamhoster, die weiterhin entsprechende Vergütungen zahlten, rapide wüchsen. Etablierte Filehoster ohne Upload-Belohnung verzeichneten hingegen deutlich geringere Zuwächse.

Dazu trage unter anderem bei, dass Portalseiten wie kinox.to ihre Angebot reorganisierten: Filehoster ohne Uploader-Provisionen würden entfernt und andere mit Prämienprogrammen hinzugefügt, so die GVU. Die Bezahlung von Uploadern garantiere einen kontinuierlichen Nachschub von aktuellen Inhalten, was Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen sei.

"Es mag sein, dass es unter den von Internetnutzern massenhaft gestreamten bzw. downgeloadeten Inhalten auch autorisierte Inhalte gibt", sagte Leonardy. Das seien aber Ausnahmen: "Die Regel ist, dass es sich bei den für die Massen attraktiven Inhalten um Kinofilme, TV-Serien und Games handelt. Onkel Günters Sauerlandurlaubsvideos ziehen jedenfalls nicht die Nutzerscharen an, die das Video für die Werbevermarktung wertvoll machen und für die deshalb ein Host-Betreiber Geld hinlegt", argumentiert der GVU-Chef.


Der Held vom... 03. Feb 2012

Gut möglich, ja sogar wahrscheinlich. Aber wenn solche Sachverhalte unstrittig wären...

Youssarian 03. Feb 2012

An dieser Stelle scheiden sich offenbar die Geister. Selbstverständlich würden die...

slashwalker 01. Feb 2012

Achso. Ist klar. Der OCH bezahlt in erster Linie den Uploader für den Traffic, welcher...

slashwalker 01. Feb 2012

Nehmen wir mal an ich mache Maps für Counter Strike. Meine Maps sind verdammt geil und...

slashwalker 01. Feb 2012

Prima facie kann davon ausgegangen werden, dass eine Bank auf das Hinterlegen von...

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