Patente Samsung scheitert ein zweites Mal gegen Apple
Das Landgericht in Mannheim hat eine zweite Patentklage von Samsung gegen Apple abgelehnt. Dabei ging es um ein weiteres Patent aus dem Mobilfunkstandard UMTS.
In einer der Patentklagen vor dem Landgericht in Mannheim hat der zuständige Richter das zweite von insgesamt sieben Patenten für nicht zulässig erklärt. Samsung klagt dort gegen Apple wegen mehrerer Patentverstöße. Erst vor einer Woche hatte das Gericht die Zulässigkeit eines ersten Patents abgelehnt. Beide Patente decken Techniken aus dem Mobilfunkstandard UMTS ab.
Richter Andreas Voss lieferte keine mündliche Begründung, wie Prozessbeobachter Florian Müller in seinem Blog schreibt. Auch um welche Patente es sich genau handelt, ist gegenwärtig nicht bekannt. Müller vermutet, dass es sich bei dem Patent um ein "Verfahren zur Kontrolle eines Multiplexers und Demultiplexers beim Aushandeln der Datenrate in einem mobilen Kommunikationssystem" (EP1114528) handelt.
Bei dem ersten Patent aus der UMTS-Gruppe (EP1005726) handelt es sich vermutlich um ein "Gerät zum schnellen Codieren und Decodieren und eine Methode zur Verarbeitung von Framedaten nach QoS".
Das Landgericht in Mannheim muss noch zu weiteren Patenten in der Klage Samsungs gegen Apple entscheiden, darunter eines zu Sprachausgabe und der Eingabe von Emoticons. Der nächste Verkündungstermin im Rechtsstreit Samsung gegen Apple ist am 2. März 2012. Am 17. Februar 2012 steht ein weiterer Termin vor dem Landgericht in Mannheim an, dort klagt auch Apple gegen Samsung.
Samsung und Apple beharken sich in Deutschland an zwei Landgerichten: In Mannheim geht es um gegenseitige Patentverletzungen, während Apple vor dem Landgericht Düsseldorf Samsung Designverletzungen vorwirft. Am 31. Januar 2012 will dieses Gericht entscheiden, ob Samsung weitere Beispiele einreichen darf, die "Prior Art" beweisen sollen.
Wann die verschiedenen Verfahren in Mannheim abgeschlossen sein werden, sei noch nicht bekannt, sagte ein Gerichtssprecher, denn der koreanische Konzern Samsung habe noch kein Entscheidung gefällt, ob er in Berufung geht.






Durch zwei Instanzen muss man bei der deutschen Justiz heute schon mindestens, bis mal...
Es wurde hier bestimmt schon 1000x geschrieben, dass es nicht einfach nur um runde Ecken...
Wenn sie zum Standard gehören, dann muss sie Apple verletzten. Sonst könnten sie doch...
Wollt es nur mal anmerken.
Wah.... hilfe .....die ganze Welt ist eine grosse Verschwörung , schlecht und so...
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