Max-Planck-Institut Vorratsdatenspeicherung hilft Verbrechensbekämpfung nicht

Immer wieder behaupten Innenpolitiker und Strafverfolger, fehlende Vorratsdatenspeicherung führe dazu, dass Kindesmissbrauch, Morde und islamistischer Terrorismus nicht konsequent verfolgt werden könnten. Eine Studie des Max-Planck-Instituts hat dafür keinen Beleg gefunden.

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Das Ende der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 hat nicht zu einer Schutzlücke geführt. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht, das dem Chaos Computer Club (CCC) vorliegt.

Der Chaos Computer Club hat das 271-seitige Dokument vom Juli 2011 öffentlich gemacht. Eine Anfrage von Golem.de beim Max-Planck-Institut, ob die Studie echt ist, wurde bislang nicht beantwortet.

Das Gutachten führt aus, dass eine Beurteilung dazu, ob es eine Schutzlücke gibt, wegen unsicherer statistischer Datengrundlage und dem "Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen und sehr unterschiedlichen Einschätzungen bei den unmittelbar betroffenen Praktikern" schwerfalle. "Die Diskussion ist deshalb bestimmt durch den Verweis auf Einzelfälle und eine besondere Betonung der besonderen Schutzbedürftigkeit von jungen und alten Menschen, die in den unübersehbaren Verweisen auf das Leid sexuell missbrauchter Kinder und in nachdrücklichen Hinweisen auf die außerordentliche Niedertracht einer gezielten Ausbeutung der Schwächen alter Menschen zum Ausdruck kommt. Die auf Einzelfälle gegründete Argumentation weist den Einzelfall als 'typisch' aus, ohne dass dies aber empirisch belegt oder belegbar wäre."

Vorratsdatenspeicherung hilft nicht gegen islamistische Terroristen

Im Hinblick auf die Gefahren durch islamistische Terroristen kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: "Gerade hier liegen im Übrigen keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten. Verkehrsdaten waren vielleicht dazu geeignet, Ermittlungen nach Terroranschlägen in Teilen zu befördern; sie haben aber allenfalls zu der Frage geführt, warum bereits vorliegende und bekannte digitale Spuren der Telekommunikation nicht für eine Verhinderung von Anschlägen haben eingesetzt werden können."

Die Untersuchung der deliktspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 zeige, dass sich der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklärungsquote abbilden lässt.

Die Aufklärungsquoten in den Bereichen der Computerkriminalität sowie der "Internetkriminalität" ergäben ebenfalls keine Hinweise darauf, dass durch die Phase der Vorratsdatenspeicherung Veränderungen in der Tendenz der Aufklärungsraten eingetreten wären.

Zusammenfassend heißt es in dem Gutachten: "Betrachtet man insbesondere das Jahr 2008, in dem Vorratsdaten grundsätzlich zur Verfügung standen, so kann für keinen der hier untersuchten Deliktsbereiche eine mit der Abfrage zusammenhängende Veränderung der Aufklärungsquote im Hinblick auf das Vorjahr oder die Folgejahre 2009/2010 beobachtet werden."

Auch aus dem Vergleich der Aufklärungsquoten in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa zehn Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.

"Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, dass die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlasslosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", sagte Chaos-Computer-Club-Sprecher Frank Rieger. Die Vorratsdatenspeicherung führe nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen.

Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift zur Vorratsdatenspeicherung, eine Umsetzung einer europäischen Richtlinie, für nichtig erklärt. Das Gesetz war am 9. November 2007 gemeinsam von CDU/CSU und SPD beschlossen worden.

Der FDP-Internetexperte Jimmy Schulz sagte, dass das Max-Planck-Gutachten auch auf dem Server des Bundesjustizministeriums verfügbar sei.


J. O. 07. Feb 2012

Unseren Politikern führen das nicht wegen solchen "Kavaliersdelikten" wie Anschläge mit...

S-Talker 30. Jan 2012

Du tust gerade so, als ob einem Politiker das peinlich wäre.

Fips 28. Jan 2012

Tja...blinder Aktionismus hat noch niemanden geholfen und der Trend von unseren...

Rapmaster 3000 27. Jan 2012

Ich hab auch erst gedacht dass da ein Wort wie "bei" oder sowas fehlt...

Rapmaster 3000 27. Jan 2012

Oder sie suchen sich die Fakten, die für die eigene Meinung am besten passen. Wie damals...

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