EU-Recht auf digitales Vergessen Einschränkung der Pressefreiheit im Internet droht

Das geplante EU-Verbraucherrecht auf digitales Vergessen hält Verbraucherministerin Ilse Aigner für gefährlich: Sie fürchtet, dass damit Onlineredaktionen zur Löschung unerwünschter Nachrichten in ihren Archiven gezwungen werden könnten.

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Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat davor gewarnt, dass eine EU-einheitliche Neuregelung des Verbraucherschutzes unbeabsichtigt zur Einschränkung der Pressefreiheit im Internet führen könnte. Aigner sagte der Tageszeitung Die Welt: "Eine EU-Vorgabe darf nicht dazu führen, dass Onlineredaktionen oder Zeitungsverlage verpflichtet werden könnten, Artikel nachträglich auf Klage eines Einzelnen aus den Archiven zu nehmen. So wichtig Datenschutz für den Einzelnen ist - wir müssen immer die Grundrechte abwägen und dürfen nicht zulassen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr gerät."

EU-Kommissarin Viviane Reding hatte am 22. Januar 2012 auf der Burd-Konferenz DLD in München für die Nutzer erneut ein Recht auf Vergessen im Internet eingefordert. Reding sagte dort: "Das Recht auf digitales Vergessen wird eine zentrale Säule meiner Reformvorschläge werden. Die Menschen sollten in der Lage sein, dafür zu sorgen, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn die Aufbewahrung für legitime Zwecke nicht mehr notwendig ist. Dies sollte ein Recht und nicht nur eine Möglichkeit werden. Die Beweislast sollte nicht beim Verbraucher, sondern bei denen liegen, die die Daten kontrollieren. Die Unternehmen, die Daten sammeln, müssen beweisen, warum sie die Daten aufheben müssen, statt dass Individuen beweisen müssen, dass das Sammeln ihrer Daten nicht notwendig ist."

Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erklärten der Welt, dass sie Änderungen im aktuellen Entwurf befürworten würden: So sei die für die Pressefreiheit unverzichtbare Ausnahme redaktioneller Datenverarbeitung vom Datenschutzrecht gestärkt worden, sagte BDZV-Chef Dietmar Wolff. Dennoch blieben Risiken, weil der Schutz der Redaktionsarchive und der digitalen Berichterstattung nicht unmittelbar gelte, sondern dafür erst neue Gesetze in den Mitgliedstaaten erforderlich seien.

Nachtrag vom 25. Januar 2012, 15:47 Uhr

Reding betonte heute, die Reform für ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den Datenschutz sei dringend nötig: "Der technische Fortschritt und die Globalisierung haben die Art und Weise, wie Daten erhoben, abgerufen und verwendet werden, grundlegend verändert. Außerdem haben die 27 Mitgliedstaaten der EU die Vorschriften von 1995 unterschiedlich umgesetzt. Eine einheitliche Regelung soll daher jetzt der bestehenden Fragmentierung und dem hohen Verwaltungsaufwand ein Ende bereiten."

Eine der Neuerungen ist, dass Unternehmen und Organisationen bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen müssen. Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter "mitnehmen" können. Jede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, die ihre Dienste EU-Bürgern anbieten, soll künftig den EU-Vorschriften unterliegen.

Bitkom-Chef Dieter Kempf übte Kritik an der geplanten Ausweitung des Einwilligungsprinzips, wodurch Internetnutzer künftig in zahlreichen Einzelfällen eine jeweils gesonderte Zustimmung zur Datenverarbeitung geben müssten. "Es ist nur auf den ersten Blick verbraucherfreundlich, für alles und jedes eine gesonderte Einwilligung zu verlangen, und sei es noch so nachrangig. Mit einem solchen Ansatz würde das Web zu einem Hindernisparcours umgebaut." Zwar seien einige problematische Vorgaben aus ersten Entwürfen offenbar überarbeitet worden, insgesamt würden die Bedingungen für die Datenverarbeitung jedoch erschwert.


Himmerlarschund... 26. Jan 2012

Die würde aber wahrscheinlich auch ohne dieses "Recht auf digitales Vergessen" dem Druck...

Kaworu 25. Jan 2012

Apropos Recht auf Vergessen: Wie lange speichern die USA nochmal Fluggastdaten? Und die...

Sharra 25. Jan 2012

Auf Aufforderung Löschen, wenn die Aufbewahrung für legitime Zwecke nicht mehr notwendig...

pholem 25. Jan 2012

Ich verstehe deine Kommentare nicht. Wenn ich am Ende angelangt bin, weiß ich weder, was...

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