Megaupload Was Uploader und Downloader zu befürchten haben

Die Reaktionen auf die Schließung von Megaupload könnten nicht unterschiedlicher ausfallen als die der GVU auf der einen und der Piratenpartei auf der anderen Seite. Mit welchen Konsequenzen aber müssen die Nutzer rechnen?

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Die Reaktionen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und der Piratenpartei auf die Schließung von Megaupload und die Festnahme der Betreiber des Dienstes fallen erwartungsgemäß aus: Die GVU begrüßt doppeldeutig die Festnahme eines "'Schwergewichts' aus der Szene der digitalen Hehler", die Piratenpartei kritisiert, die "Contentmafia" lasse "europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften" und vergleicht die Situation mit der Pirate-Bay-Razzia im Jahre 2006, die zur Gründung der Piratenpartei geführt hat.

Der auf Filesharing spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke beschäftigt sich derweil mit der Frage, was die Nutzer jetzt zu befürchten haben: Dabei müsse zunächst zwischen Uploadern und Downloadern unterschieden werden. Nach Einschätzung von Solmecke werden die Uploader, also die Nutzer, die Musik oder Filme auf den Server hochladen, in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wer urheberrechtlich geschütztes Material hochlade und einen Link dazu auf einer der typischen Linkwebsites veröffentliche, begehe eine Urheberrechtsverletzung und müsse mit Schadensersatzforderungen von rund 1.000 bis 2.000 Euro und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. "Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den Uploadern hohe Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen", sagt Solmecke.

Das dürfte vor allem dann gelten, wenn Uploader von Megaupload Geld erhalten haben. (Siehe dazu auch: Das System Megaupload: Deshalb wurde der Sharehoster von Kim Schmitz geschlossen).

Downloader dürften glimpflich davonkommen

Etwas anders sehe die Situation bei den Downloadern aus. Zwar liegt auch beim Herunterladen entsprechender Dateien eine Urheberrechtsverletzung vor, da die Anbieter hierbei aber in der Regel keine IP-Adressen speichern, sei eine Rückverfolgung kaum möglich. Aber selbst dann, wenn IP-Adressen gespeichert werden, geht Solmecke nicht davon aus, dass "die Nutzer von Megaupload eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen".

"Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von sieben Tagen zurückzuverfolgen; das heißt, die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur sieben Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern." Solmecke geht daher davon aus, dass die Nutzer "noch glimpflich davonkommen, zumindest dann, wenn sie nur 'gedownloaded' haben".

Die Abschaltung der Megaupload-Server sieht Solmecke kritisch: "In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie 'Megaupload' überhaupt illegal ist, da diese auch zu legalen Zwecken genutzt werden können." Solmecke verweist auf gegensätzliche Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln bezüglich des Filehosters Rapidshare.

Für GVU und Piratenpartei ist die Sache hingegen klar: "Rechtlich gesehen bieten Filehoster etwa die gleiche Dienstleistung wie ein Lagerhallenbetreiber an - es wäre absurd, diesen für das Verhalten seiner Kundschaft verantwortlich zu machen", sagt Andreas Popp, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei. Er fragt: "Wird demnächst auch der Vorstand von Google verhaftet, weil auch auf Youtube Nutzer urheberrechtlich geschützte Medien hochladen? Die US-Behörden wollen uns hier offenbar einen Vorgeschmack auf die neuen Zensurgesetze Sopa und Pipa geben."

Anders sieht es GVU-Chef Matthias Leonardy: "Mit Megapupload und Megavideo wurden zwei zentrale Dienste aus dem Gefüge der parasitären Geschäftsmodelle von Filehoster-Portalsystemen zunächst vom Netz genommen."

Was aber ist eigentlich mit den Daten, die auf den Megaupload-Servern gespeichert sind? "Nutzer, die eigene Dateien, wie zum Beispiel Urlaubsfotos, auf Megaupload hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dichtgemacht haben, gewissermaßen wie Wild-West-Sheriffs", sagt Rechtsanwalt Solmecke.


Basinator 31. Jan 2012

Und man darf natürlich auch nciht die GEMA vergessen, die heimsen das große Geld ein...

Basinator 31. Jan 2012

bump + Was erhoffst du dir egtl. von deinem "Horst Nilges"-Getue? Was willst du damit...

dumdideidum 24. Jan 2012

Wer sagt denn, dass ein Backup zwangsläufig direkt abrufbar in einer Cloud liegt muss...

zendar 23. Jan 2012

gescrollt != geblättert gescrollt = gerollt

Der Held vom... 23. Jan 2012

Es genügt doch schon, wenn er selbst dort Daten hinterlegt haben sollte und mit Fug und...

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