Nur ein virtuelles Schließfach?

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Sich selbst bezeichnete Megaupload als "Cyberlocker", also als eine Art virtuelles Schließfach. Allerdings konnten nichtregistrierte Nutzer dort keine Daten langfristig speichern: Von solchen Nutzern hochgeladene Dateien wurden gelöscht, wenn sie 21 Tage lang nicht heruntergeladen worden waren. Für nichtzahlende, aber registrierte Nutzer galt eine Frist von 90 Tagen. Lediglich zahlende Nutzer hatten der Anklageschrift zufolge die Chance, Daten wirklich langfristig zu speichern. Nur Dateien, die besonders populär waren und oft genug heruntergeladen wurden, verblieben auf dem Server. Der Download war für jeden möglich, der an die entsprechende URL herankam.

In der von Megaupload veröffentlichten Liste mit den Top-100-Dateien befanden sich vor allem Filmtrailer und Testversionen von Software, wie man sie an vielen Stellen legal im Internet findet. Laut Anklage waren dies aber keineswegs die am häufigsten heruntergeladenen Dateien. So habe das Angebot nach außen legaler gewirkt, als es in Wirklichkeit war.

Megaupload hatte sich immer wieder auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, der Internetprovider von Ansprüchen Dritter unter bestimmten Bedingungen freistellt. Nach Ansicht der Ankläger erfüllt aber Megaupload diese Bedingungen nicht, da dessen Macher absichtlich Urheberrechte verletzen, wussten, dass solche Inhalte auf ihren Servern angeboten wurden und davon finanziell profitierten.

Auch das von Megaupload angebotene Abuse-Tool hat die Kriterien des DMCA laut Anklage nicht erfüllt. Darüber konnten Rechteinhaber konkrete URLs sperren, wenn die entsprechenden Dateien gegen ihre Rechte verstießen. Nun soll Megaupload aber für jede hochgeladene Datei einen MD5-Hash berechnet haben, um festzustellen, ob eine Datei bereits hochgeladen worden war. War das der Fall, wurde keine zweite Kopie hinterlegt, sondern nur eine zweite URL generiert, unter der die Datei dann zusätzlich abrufbar war. Da es also mehr als eine URL geben kann, die auf eine Datei zeigt, bringt die Sperrung einzelner URLs den Rechteinhabern nichts. Die Datei bleibt abrufbar, solange es eine URL gibt, die der Rechteinhaber nicht kennt.

Dass es besser geht, habe die Mega Conspiracy selbst bewiesen, indem sie beispielsweise Kinderpornografie erfolgreich mit Hilfe von MD5-Hashes erkannt und gelöscht habe, so die Anklage.

Premiumnutzer brachten das meiste Geld

Einnahmen hat Megaupload laut Anklageschrift vor allem auf zwei Arten erzielt: durch Premiummitgliedschaften und Werbung. Die Preise für Premiummitgliedschaften reichten von 9,99 US-Dollar für eine Monatsmitgliedschaft bis zu 199,99 Euro für einen lebenslangen Premiumaccount. Im Gegenzug bot Megaupload eine schnelle Reproduktion und Verteilung von rechtsverletzenden Kopien. Premiumnutzer konnten Dateien mit - wenn überhaupt - kleinen Einschränkungen hoch- und herunterladen. Auch wenn nur ein kleiner Teil der Nutzer von Megaupload zahlende Premiumnutzer waren, sorgten sie doch für den weitaus größten Teil der Einnahmen: Rund 150 Millionen US-Dollar sollen allein die Premiummitgliedschaften eingebracht haben.

Vergleichsweise bescheiden wirken im Vergleich die Werbeeinnahmen, die in der Anklageschrift auf 25 Millionen US-Dollar beziffert werden. Nutzte Megaupload dazu früher Anbieter wie Adbrite, Google Adsense und Partygaming, betrieb das Unternehmen später mit Megaklick.com ein eigenes Werbenetzwerk. Aufgrund der hohen Reichweite seiner Websites konnte Megaupload laut Anklage so höhere Klickpreise erzielen und auf Vorkasse bestehen. Google hatte Megaupload bereits 2007 aufgrund zahlreicher festgestellter Urheberrechtsverstöße die Zusammenarbeit aufgekündigt.

Nutzer wurden mit unterschiedlichen Methoden dazu gebracht, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abzuschließen. Wer nicht zahlte, musste warten, bis ein Download startete, und die eigentlichen Downloads wurden verlangsamt. Zudem war es mitunter gar nicht möglich, Dateien oberhalb einer bestimmten Größe herunterzuladen, ohne zu bezahlen beziehungsweise wurde das Ansehen von Videos auf 72 Minuten begrenzt, was für die meisten Kinofilme nicht ausreicht, so dass Nutzer auch hierdurch zum Zahlen gedrängt wurden.

Das so eingenommene Geld sollen die Megaupload-Betreiber an ihre eigenen Unternehmen, Mitstreiter und Mitarbeiter ausgeschüttet haben. Zudem sollen Millionen für die Entwicklung und Bewerbung von Megaupload.com und ergänzender Angebote wie Megavideo.com, Megaclick.com und Megaporn.com ausgegeben worden sein. Auch wurden Belohnungen an Uploader ausgegeben, wenn diese populäre Werke, auch solche, die urheberrechtlich geschützt waren, hochluden. Aber auch in die Serverinfrastruktur wurden mehrere Millionen US-Dollar investiert. Die Urheber und Rechteinhaber gingen dabei leer aus.

Auf der Liste der zu beschlagnahmenden Dinge finden sich neben diversen Konten und Bargeldbeständen auch diverse Luxusautos, darunter ein Maserati Grancabrio, ein Mercedes-Benz E500 Coupé, je ein Mercedes-Benz CLK DTM mit dem Nummernschild "Good" und "Evil", ein Mercedes-Benz S65 mit Nummernschild "CEO", ein Rolls-Royce Phantom Drop Head Coupé mit dem Nummernschild "God", ein Mercedes-Benz E63 AMG mit dem Nummernschild "Stoned", ein Mercedes-Benz ML63 AMG mit dem Nummernschild "Guilty", ein Mercedes-Benz CL65 AMG und ein Mercedes-Benz ML63 AMG mit dem Nummernschild "Mafia". Auch diverse Fernseher bis hin zu einer Größe von 108 Zoll stehen auf der Liste.

  1. Nur ein virtuelles Schließfach?
  2. Belohnungen für Uploader
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Stärk 28. Jan 2012

Es wird sowieso bald wieder eine ähnliche Seite geben, die von seinen Mitarbeitern...

ohjeee 25. Jan 2012

Falsch. Guttenberg wurde von einem Teil der Netzgemeinde verurteilt, weil er fremde...

ohjeee 25. Jan 2012

Die Zusammensetzung des Waschmittels ändert sich nicht jede Woche. Das probiere ich...

ohjeee 25. Jan 2012

Doch ist er, sonst hätte er E-Mail-Verkehr&Server verschlüsselt bzw. hätte solche...

LX 25. Jan 2012

Dann müsste man ihm erst noch nachweisen, dass diese Mitarbeiter dies auf seine Anweisung...

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Nachtlieferservice / 25. Jan 2012

Megaupload



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