Vorratsdatenspeicherung EU-Kommissarin will Strafgeld von Deutschland einfordern

Weil Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch immer nicht umsetzt, kommt nun der Strafbescheid: EU-Kommissarin Malmström will Ende Dezember handeln.

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Das Bundesjustizministerium muss sich auf eine Strafzahlung an die EU einstellen: Innenkommissarin Cecilia Malmström werde Deutschland am 27. Dezember zum zweiten Mal formell auffordern, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, erfuhr Zeit Online am Rande der Innenministerkonferenz in Wiesbaden.

Mit der zweiten Aufforderung werde Malmström auch die bereits angedrohte Strafzahlung einfordern, hieß es im vertraulichen Kamingespräch der Ressortchefs von Bund und Ländern. Die Höhe der Summe habe sie nicht genannt.

Adressat des Zahlungsbescheides wird das Bundesjustizministerium sein. Das von der FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geführte Ressort ist für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständig. Die FDP ist aber gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wollte bislang eine sechs Monate lange Frist durchsetzen. Ein Kompromissvorschlag der FDP, die Verbindungsdaten eines Verdächtigen einzufrieren, sobald Ermittler Verdacht schöpfen, scheiterte an Friedrichs Widerstand.

Die EU erhofft sich von der Vorratsdatenspeicherung größere Erfolgschancen für die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. Ein bereits bestehendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2010 für grundgesetzwidrig erklärt. Begründet wurde das allerdings nicht mit der Speicherdauer von sechs Monaten. Die Vorratsdatenspeicherung kann nach Ansicht des Gerichts durchaus grundgesetzkonform ausgestaltet werden, wenn das Gesetz unter anderem die Datensicherheit, die Verhältnismäßigkeit beim Zugriff auf die Daten und einen Richtervorbehalt berücksichtige.

Derzeit ringen Union und FDP um eine Nachfolgeregelung. Vor wenigen Tagen hatte Friedrich angeboten, die Mindestspeicherfrist auf vier Monate zu senken. Der Vorstoß war als Angebot an den Koalitionspartner gedacht. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle lehnte ihn aber ab.

Zugleich zielte der Vorschlag nach Brüssel: Die EU könnte bei der anstehenden Revision der EU-Richtlinie die Mindestspeicherfrist um zwei Monate senken. Das Einverständnis der FDP vorausgesetzt, könnte Friedrich, unterstützt durch die Bundeskanzlerin, bei Malmström dafür werben. Dann wäre der Konflikt der Bundesregierung mit der Kommission ausgeräumt.

Der Artikel erschien zuerst bei Zeit Online


M.D.GEIST 15. Dez 2011

AHHHHH Leute die Richtline ist nicht verfassungswidrig sonder das was die deutsche...

M.D.GEIST 15. Dez 2011

ABER: genau das ist ja nicht der Fall!!! NICHT die Richtline ist verfassungswidrig...

S-Talker 12. Dez 2011

Wie soll da gehen? Wir führen die DM wieder ein und alle anderen Länder außerhalb von...

/mecki78 12. Dez 2011

Wen interessiert es bitte ob 4 oder 6 Monate? Es geht einzig und alleine um das "WAS". Es...

Nostromo 12. Dez 2011

Die Strafe sollte von den vielen VDS-Gegnern doch zu stemmen sein! Das wäre mal ein...

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