90 Sekunden Probehören Bitkom und Gema einigen sich im Streit um Onlinemusik

Eine Einigung zwischen Bitkom und Gema erlaubt es Anbietern von Musik im Internet, längere Hörproben zur Verfügung zu stellen. Für Streaming-Angebote wurde ein Lizenzvertrag geschlossen. In wesentlichen Punkten geht der Streit aber weiter.

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Der Hightech-Verband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) hat mit der Verwertungsgesellschaft Gema nach "intensiven Verhandlungen" eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt, welche Summen Musikportale an die Gema als Urhebervergütungen abführen müssen: 6 bis 9 Cent netto pro verkauftem Song.

Dabei geht es allein um die an die Gema abzuführenden Urhebervergütungen und nicht um die Frage, was die Anbieter an die Plattformen zu zahlen haben.

Für die Nutzer hat die Einigung einen nennenswerten Vorteil, denn die Onlineanbieter dürfen künftig längere Hörproben anbieten. So kann in Lieder künftig für 90 Sekunden kostenlos hineingehört werden statt nur 30 Sekunden.

Die Gema zeigt sich sehr zufrieden mit der Einigung, zumal nun die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen entsprechend der erzielten Einigung abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden können, denn der neue Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Der Bitkom betont hingegen lediglich die mit der Einigung geschaffene Planungssicherheit für die Anbieter.

Lizenzierung auf für Streaming-Anbieter

Der neue Gesamtvertrag zwischen Bitkom und Gema umfasst auch die Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote: "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können", sagt Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. Er hofft, dass dadurch Onlinegeschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver werden.

Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Bitkom und Gema wollen in diesem Punkt aber weiter verhandeln, das gilt auch für den Streit um die Gebühren für Videoportale. Angebote wie Youtube können von der Einigung also nicht profitieren, so dass viele Musikvideos auch weiterhin in Deutschland auf Googles Videoportal nicht verfügbar sind.


Lokster2k 09. Dez 2011

An sich ist das GEMA System mMn schon sinnvoll...wenn man denn in der Lage wäre, sich...

franzel 09. Dez 2011

Von den eingegangenen Gebühren Ja, super! Und was soll uns das sagen? Die müssen somit...

Sharra 08. Dez 2011

Es ist ganz einfach. Die GEMA agiert hierzulande als selbsternannte Generalvertretung...

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