Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen Telefonüberwachung abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Neufassung der Telefonüberwachung abgewiesen. Die Richter erklärten die Erweiterung des Katalogs an Straftaten, bei denen abgehört werden darf, ebenso für rechtmäßig wie die Einschränkung des Vertraulichkeitsschutzes für bestimmte Berufsgruppen.

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Das Anfang 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Telefonüberwachung ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz abgewiesen, das Ende 2007 verabschiedet wurde.

Das bedeutet, dass bestimmte Berufsgruppen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, weiterhin nur einen eingeschränkten Schutz der Vertraulichkeit genießen. Darunter fallen unter anderem Ärzte, Journalisten und Steuerberater. Sie dürfen also abgehört werden. Ermittler haben "im Einzelfall nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen das Bestehen eines Beweiserhebungs- und -verwertungsverbots zu prüfen". Einen umfassenden Schutz der Vertraulichkeit genießen Abgeordnete, Geistliche, Strafverteidiger sowie andere Rechtsanwälte, die seit Februar 2011 den Vertraulichkeitsschutz genießen. Für diese Berufsgruppen "gilt ein absolutes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot".

Die Beschwerdeführer hielten eine solche Unterscheidung zwischen verschiedenen Berufsgruppen für eine Ungleichbehandlung. Außerdem verletze die Neuregelung ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch Journalisten hatten seinerzeit dagegen protestiert.

Die Karlsruher Richter sahen jedoch keine Verletzung der Grundrechte. Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung stehe "mit dem Grundgesetz im Einklang", heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Sie erklärten zudem, gegen die Erweiterung des Straftatenkatalogs der Strafprozessordnung "bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken".

Bei der Neufassung des Gesetzes war auch der Katalog an Straftaten überarbeitet worden, bei denen abgehört werden darf. Über 30 neue Straftatbestände sind hinzugekommen, 19 wurden gestrichen. "Der erweiterte Straftatenkatalog wahrt - mit Blick auf den mit der Telekommunikationsüberwachung verbundenen schwerwiegenden Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", so die Richter.


Ninos 08. Dez 2011

ein Paar aus meinem Freundeskreis würden bei solch einer Aktion mitmachen.

burzum 08. Dez 2011

Der Mensch ist ein rotzblödes Herdentier. Die Mehrheit ist doch nicht in der Lage auch...

burzum 08. Dez 2011

Weil die Richter inzwischen auch nur Polit-Marionetten sind. Der "neue" zum Beispiel...

burzum 08. Dez 2011

Für die müßte eigentlich Gelten das *alle* Transaktionen ihrer Konten per Gesetz von...

Salzbretzel 08. Dez 2011

Man könnte jetzt Raten. Vielleicht geht man davon aus das man zum Arzt geht wenn der Fu...

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