GEZ Verfassungsrechtler nennt Haushaltsgebühr verfassungswidrig

Die neue Haushaltsabgabe, die die GEZ-Gebühr ablösen soll, stellt laut dem früheren Hamburger Wissenschaftssenator einen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar.

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Der Verfassungsrechtler Ingo von Münch bezeichnet die neue Haushaltsgebühr als verfassungswidrig. In einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin Focus fordert der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator Hamburgs die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf, der Zwangsabgabe nicht zuzustimmen.

"Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern", erklärte von Münch.

Die Abgeordneten in Düsseldorf stimmen Ende der Woche über den geänderten Staatsvertrag ab, die in Kiel am 14. Dezember 2011. Der von den Ministerpräsidenten beschlossene 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass die Rundfunkgebühr ab 2013 durch eine Haushaltsgebühr ersetzt wird. Diese muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Die Höhe soll bislang pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro liegen. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer bisher nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC zahlt, wird auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft. Wer schon Radio und Fernseher angemeldet hat, zahlt weiter 17,98 Euro.

Das stellt laut von Münch einen unverständlichen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar. Es gebe nicht wenige Menschen, die zwar gern Radio hörten, aber beispielsweise wegen kleiner Kinder im Haushalt Fernsehen ablehnten. Der Rundfunkbeitrag zwinge aber alle, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. "Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird", argumentierte von Münch.

Die Abgeordneten müssten daran erinnert werden, dass sie "nicht Vertreter der Rundfunkanstalten" seien.


Donnerlocke 14. Apr 2012

Bist wohl bei den ör beschäftigt!

gez-boykott 07. Dez 2011

Ich gehöre auch zu denjenigen, die den Sinn des öffentlich-rechtliche Konzepts generell...

gez-boykott 06. Dez 2011

Frage und Antwort, die Zweite Von solchen Leuten wird die Rep... http://www...

derdiedas 06. Dez 2011

Ein Süddeutscher zahlt Deichacht? Wäre mir neu...

AdmiralAckbar 06. Dez 2011

Allein schon die Tatsache das das Gremium von ZDF was viel über das Programm bestimmt zu...

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