Gesichtserkennung Datenschützer kündigt rechtliche Schritte gegen Facebook an

Hamburgs Landesdatenschützer Johannes Caspar will rechtliche Schritte gegen Facebook einleiten, da das Unternehmen seiner Aufforderung, die automatische Gesichtserkennung im Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen zu gestalten, nicht nachgekommen sei.

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"Ein rechtmäßiger Einsatz der Gesichtserkennungssoftware bei Facebook erfordert die freiwillige Einwilligung der informierten Nutzer. Von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, ist sie nachträglich einzuholen", sagt Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

In den bisherigen Gesprächen hatte Facebook eine Funktion in Aussicht gestellt, die die Nutzer explizit informieren und sie in irgendeiner Form nachträglich zur Zustimmung auffordern soll. In seiner letzten Mitteilung habe das Unternehmen zu erkennen gegeben, dass dieses Ziel nicht mehr verfolgt werde. Stattdessen habe Facebook eine Check-Box in Aussicht gestellt, mit der Nutzer in alle Nutzungsbedingungen des Netzwerks, einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien einwilligen sollten.

Eine solche pauschale Einwilligung reiche nicht für die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Gesichtsprofile der Nutzer aus, argumentierte Caspar, da völlig unklar sei, ob und inwieweit die Nutzer im Rahmen dieser Datenverwendungsrichtlinien über die Gesichtserkennungsfunktion und die biometrische Datenbank informiert werden sollen.

"Außerdem soll dieses Verfahren offensichtlich nur für Nutzer gelten, die sich zukünftig bei Facebook registrieren. Von einer Lösung für die über 20 Millionen deutschen Nutzer, deren biometrische Daten bereits gespeichert sind, ist keine Rede mehr." Das Ergebnis nach monatelangen Verhandlungen sei enttäuschend, sagte Caspar, denn nach seiner Ansicht liegt weiterhin ein Verstoß gegen europäisches und nationales Datenschutzrecht vor, der abgestellt werden muss.

Er will daher nun die ihm "zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen", wobei die Verhängung eines Bußgeldes ebenso in Frage komme wie der Erlass einer Ordnungsverfügung.


gollumm 14. Nov 2011

Problem sind Leute die zwar fotografiert werden wollen, Fotos von sich haben wollen, aber...

Charles Marlow 10. Nov 2011

Jeder sollte eigentlich schon wissen, dass es nicht seriös sein KANN. Und dass man dabei...

Steffenz 10. Nov 2011

Also wenn man diese Informationen zeitlich Verzögert rausgibt wird der Eindruck...

Edgar_Wibeau 10. Nov 2011

Wenn man Mitglied ist...

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