Motorola-Klage Gericht verbietet Verkauf von Apple-Geräten in Deutschland

Das Landgericht Mannheim hat im Patentrechtsstreit zwischen Motorola Mobility und Apple ein Verkaufsverbot verhängt. Auch wenn sich das Urteil gegen die Konzernzentrale in Kalifornien richtet, könnten Apples deutscher Onlineshop und die Warenlieferungen aus den USA betroffen sein.

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Das Landgericht Mannheim hat Apple wegen Verletzung zweier Motorola-Patente untersagt, in Deutschland mobile Geräte anzubieten. Das berichtet der Patentexperte Florian Müller unter Berufung auf die Gerichtsunterlagen. Das Urteil richtet sich an Apple USA, nicht gegen die deutsche Landestochter.

In dem Gerichtsentscheid heißt es: "Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern", die gegen von Motorola patentierte Verfahren zum "Senden der Vielzahl von Blöcken von Informationen über eine vorbestimmte Anzahl von Kanalressourcen" und des Bestimmens "einer Anzahl aus der Vielzahl von Blöcken, die noch gesendet werden müssen", verstoßen. Das Landgericht bezieht sich damit auf die Europäischen Patente 1010336 (B1) und 0847654 (B1), erklärte Müller.

Apple sagte dem US-Branchendienst Cnet, dass das deutsche Urteil im Rechtsstreit mit Motorola Mobility "zu diesem Zeitpunkt keinen Einfluss auf unsere Fähigkeit hat, in Deutschland Geschäfte zu machen oder Produkte zu verkaufen."

Irgendetwas bereitet Apple offensichtlich Probleme

Müller führt dagegen an, dass der US-Konzern Apple Betreiber der deutschen Webseiten des Unternehmens und des Onlineshops in Deutschland ist. "Motorola Mobility könnte erklären, dass Apple USA der Betreiber der Websites in Deutschland ist und darüber Produkte anbietet, was nach dem Urteil nicht mehr zulässig ist", erklärte Müller. Obwohl Apple Deutschland ein juristisch eigenständiges Unternehmen sei, werde die Firma vollständig von der Konzernzentrale im kalifornischen Cupertino kontrolliert. Das Urteil könne zudem bedeuten, dass Apple seine Waren nicht mehr an die deutsche Niederlassung liefern darf.

Bei der Denic ist die Domain Apple.de auf Apple Inc. aus Cupertino als Inhaber angemeldet. Die Apple GmbH ist nur ein administrativer Ansprechpartner. Müller sagte Golem.de: "Nach dem Urteil vom Freitag muss sich jetzt der Staub legen. Auf jeden Fall ist es nicht Usus in Deutschland, als beklagte Partei Fristen verstreichen zu lassen und sich erst nach einem Versäumnis-Urteil allmählich mit der Klage auseinanderzusetzen. Irgendetwas an diesem Fall bereitet Apple offensichtlich Probleme."


lottikarotti 09. Nov 2011

..der hat ein Grubengrabgerät!

azeu 07. Nov 2011

Deswegen gibt es auch Patentprüfer, die sollten jedes Patent nach dem Grad der...

rabatz 07. Nov 2011

Also wenn du mit Innovationsführer Apple meinst kann ich nur müde lachen. Was haben die...

neocron 07. Nov 2011

Und wen interessiert das? 700 200 1000 euro? Is doch alles fast das gleiche!? Oh Gott...

AndyGER 07. Nov 2011

Was denn genau? Wer deutet? Und warum? Das sind schon brennende Fragen, welche die Leser...

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